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Hilde Mattheis
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Frage von Ingrid M. •

Frage an Hilde Mattheis von Ingrid M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Mattheis,

Sie erhalten derzeit u.a. monatlich 4.204 € steuerfreie Kostenpauschale für Mandats-bedingte Aufwendungen ohne Einzelnachweis: also rd. 570.000€, seit Sie 2002 MdB wurden.

Ich habe den begründeten Eindruck, dass wegen ihrer bereits i.ü. umfassend üppigen Amtsausstattung die meisten Abgeordneten mit jenen 4.204€ gar nicht weitere Mandatskosten decken brauchen oder wollen, sondern diesen Betrag steuerfrei wie ein weiteres Gehalt einstecken. Folglich hätten die MdB bereits heute weit höhere Bezüge als Bundesrichter R1 (wie mit aktueller Erhöhung erst angestrebt).

Um diesen Eindruck bei Ihnen persönlich u.U. falsifizieren zu können, wollen Sie mir – und Ihren sonstigen WählerInnen - bitte mitteilen, für welche einzelnen Mandatszwecke Sie die 4.204€ steuerfreie Kostenpauschale seit Ihrer Zugehörigkeit zum Bundestag allmonatlich ausgegeben haben.

Ich weiß sehr wohl, dass und warum der Bundestag Ihnen solche Einzelnachweis nicht abverlangt, anders als i.ü. manche deutsche Landtage dortigen Abgeordneten. Dies brauchen Sie also nicht einwenden.
Doch trotzdem werden Sie ja gewiß für sich (nach den Grundsätzen geordneter Buchführung) sowie für Ihre Wählerinnen mindestens in Ihrem Wahlkreis (zwecks politischer Transparenz und Hygiene) die entsprechenden Ausgaben laufend notiert haben. Daher bitte ich um Ihre Angaben möglichst genau.

Ferner bitte ich um Auskunft: kennen Sie eine/n einzige/n Abgeordnete/n, der /die jemals die Kostenpauschale oder einen Teil davon an den Bundestag zurückzahlte, weil er/sie nicht den vollen Betrag für zusätzliche Mandatskosten verbrauchte? Bitte: nur eine/n einzige/n! Was, Sie kennen keinen? Gibt Ihnen das nicht selbst zu denken und bringt Sie zu der Erkenntnis, dass MdB diese Pauschale (mindestens anteilig) allmonatlich nicht dafür verwenden, wofür sie gedacht ist, sondern für private Zwecke mißbrauchen?

Halten Sie danach höhere Diäten +Zulagen weiter für geboten?

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Mommsen, Berlin

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Mommsen,
vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema steuerfreie Kostenpauschale. Gerne schildere ich Ihnen, für was ich meine Kostenpauschale verwende und warum diese steuerfrei ist.

Die Kostenpauschale soll folgende Aufwendungen abdecken (wofür sie relativ häufig tatsächlich nicht ausreicht):
- Miete Wahlkreisbüro in Ulm mit Müllgebühren, Strom, Wasser etc.
- Miete Zweitwohnung in Berlin
- Bürokosten für Wahlkreisbüro: Büromaterial, Telefon, Papier etc.
- Porto für Einladungen zu politischen Diskussionsveranstaltungen, Antworten auf Bürgerbriefe, weitere Korrespondenz
- weitere Kosten für Veranstaltungen von Raummiete über Spesen der Referenten hin zu Werbung für die Veranstaltung
- Bewirtung Bürgergespräche im Wahlkreisbüro mit Kaffee, Tee oder Wasser
- diverse Zeitungsabonnements
- und als einer der größten Posten: Benzinkosten für zahlreiche Wahlkreistermine und Veranstaltungen, zu denen ich als Gesundheitspolitikerin eingeladen werde und die nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind.

Als Abgeordnete darf ich übrigens nicht wie Sie Werbungskosten pauschal von der Steuer absetzen, im Gegenzug ist die Kostenpauschale für Abgeordnete steuerfrei. Wie Sie schreiben, wissen Sie bereits, dass die Kostenpauschale deshalb pauschal ausgezahlt wird, weil die Abrechnung von Einzelnachweisen einen so hohen bürokratischen Aufwand bedeutet, dass dies Ihnen als Steuerzahlerin teurer käme.

Im übrigen wird die Kostenpauschale um 100 bzw. 50 Euro reduziert, falls ich an einem Sitzungstag oder bei einer namentlichen Abstimmung fehle, egal welcher Grund zu dem Fehlen führt, wie Krankheit o.ä.

Ob ich ein Mitglied des Bundestages kenne, das einen Teil seiner Kostenpauschale zurückgegeben hat? Nein, weil die Bundestagsverwaltung das Geld gar nicht annehmen würde/dürfte/könnte.

Freundliche Grüße
Hilde Mattheis