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Hilde Mattheis
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Frage von Wolfgang M. •

Frage an Hilde Mattheis von Wolfgang M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Mattheis,

Zur Zeit ist das Thema der Erhebung von Zusatzbeiträgen durch die gesetzlichen Krankenkassen hochaktuell. Begründet wird die Notwendigkeit der Erhebung durch gestiegene Arzt- und Krankenhauskosten. Von den überhöhten Preisen und überhaupt der Preisgestaltung der Pharma-Hersteller ist wiedereinmal kaum die Rede.
Ich begründe meine Behauptung mit folgender Feststellung:
Ich bin leider gezwungen ein bestimmtes Medikament dauernd zu nehmen. Anlässlich einer anstehenden Dosiserhöhung habe ich mich einmal kundig gemacht.
Für die für mich dann notwendige Dosis von 400 mg/Tag konnte ich eine Preisspanne von 4,64 € bis 8,33 € feststellen, je nachdem welche Einzelmenge und welche Packungsgröße ein Arzt verordnet. Diese Preisgestaltung zielt doch nur darauf ab, dass ein Arzt in der Regel nicht auch noch die Zeit hat diese Preise zu hinterfragen. Zudem musste ich feststellen, dass 100 Tabletten mit einer Dosis von 100 mg bei einem Preis pro 100 Stück von 175,- € gerade einmal 2,50 € mehr kosten als diejenige mit 75 mg Wirkstoff.
Die Preisgestaltung der Pharma-Industrie weicht offensichtlich beliebig von der z.B. der übrigen verarbeitenden Industrie ab. Die Behauptung dass mit diesen Preisen auch die Forschung mitbezahlt werden müsse, halte ich teilweise für vordergründig. (siehe Preisbeispiel)
Meine Frage an Sie lautet nun:
Wann und wie wird der Bundestag einmal dahingehend aktiv, dass die Krankenkassen die Arzneimittelpreise, mit der Maßgabe der wirtschaftlichen Bereitstellung der Arzneimittel, mit der Pharma-Industrie verhandeln müssen, wie es in allen anderen Nachbarländern längst üblich ist.

Ich freue mich auf Ihre baldige Antwort und verbleibe
Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Melcher

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Melcher,

vielen Dank für Ihre Frage zu den Arzneimittelpreisen. Ich möchte ich mich erst einmal für die späte Beantwortung Ihrer Frage entschuldigen.

Die Preisgestaltung bei Medikamenten erfolgt durch unterschiedliche Instrumente. Beispielsweise gibt es einen 16%tigen Herstellerrabatt auf alle patentgeschützten Medikamente. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) legt Festbeträge für diese patentgeschützen Arzneimittel fest. Die Höhe orientiert sich am Durchschnittspreis der Medikamente. Nur dieser wird von den Kassen übernommen.

Für neue Arzneimittel wird seit 2011 mit dem "Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes - AMNOG" ein Nachweis des Zusatznutzens verlangt und dann ein Erstattungspreis verhandelt. Wenn keiner nachgewiesen wird, gibt es nur den oben benannten Festbetrag. In nächster Zeit müssen auch die schon länger auf dem Markt befindlichen Arzneimittel ihren Mehrnutzen nachweisen.

Ein weiteres Instrument ist, dass die Krankenkassen bestimmte Wirkstoffe (Generika) ausschreiben und Rabattverträge mit den Herstellern schließen.

Die von Ihnen angesprochene Packungsgrößenverordnung soll in nächster Zeit umgestellt werden. Dann wird das von ihnen beschriebene Missverhältnis von Menge und Preis nicht hoffentlich nicht mehr vorkommen.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Freundliche Grüße

Hilde Mattheis, MdB