Portrait von Hermann Otto Solms
Hermann Otto Solms
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Hermann Otto Solms zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Heinrich V. •

Frage an Hermann Otto Solms von Heinrich V. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Solms,

am vergangenen Donnerstag, den 17. Januar 2013, hatten Sie im Bundestag ja wohl die Leitung bei der Abstimmung über die nun wieder möglich gemachte Zwangsbehandlung von Mitbürgern.

Haben auch Sie für die Zwangsbehandlung gestimmt?

Wieviele Abgeordnete nahmen an der Abstimmung denn überhaupt noch teil?

Ist Ihnen bekannt, dass es sehr erstaunliche Paralellen zwischen der Inquisition und der Zwangspsychiatrie gibt?

Was der Schweizer Rechtsanwalt Edmund Schönenberger (ein echter Fachmann auf dem Gebiet!) dazu schreibt, ist Ihnen sicherlich noch nicht bekannt, oder?

Hier der gekürzte Link zu seinen klaren Aussagen über die Zwangspsychiatrie: http://bit.ly/sx7IqT

Was sagen Sie denn zu Fall Gustl Mollath?

Sind Sie etwa dafür, dass Gustl Mollath nicht nur eingesperrt, sondern nun auch mit schlimmsten Giften zwangsbehandelt werden dürfte?

Mit freundlichen Grüßen

Heinrich Vetter

Portrait von Hermann Otto Solms
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Vetter,
vielen Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch.

Für uns Liberale steht das Recht auf selbstbestimmte Entscheidungen jedes Einzelnen im Mittelpunkt. Folglich ist es auch Ausdruck der Selbstbestimmung jedes Bürgers, sich mit freiem Willen gegen eine ärztliche Behandlung zu entscheiden. Dieses liberale Leitbild setzt jedoch die Fähigkeit zur freien Willensbildung voraus. Ist diese freie Willensbildung krankheitsbedingt nicht mehr möglich, ist der Staat unter sehr engen Voraussetzungen aufgerufen und berechtigt, den Betroffenen vor sich selbst in Schutz zu nehmen. Insbesondere in Situationen drohender erheblicher Selbstgefährdung ist eine ärztliche Zwangsmaßnahme in Betracht zu ziehen. Ein solcher Eingriff in die Freiheitsausübung bedarf jedoch in jedem Fall einer gesetzlichen Regelung.

Die Gesetzesreform vom Januar 2013 trägt dazu bei, die gerichtliche Praxis auf eine rechtstaatliche Grundlage zu stellen und stärker zu vereinheitlichen. Dies schafft für alle Beteiligten mehr Transparenz und Rechtssicherheit. Zudem wurden durch die strengen materiellen und verfahrensrechtlichen Anforderungen der Gesetzesreform die Selbstbestimmung der Betreuten gestärkt. Aus diesen Gründen habe ich der Novellierung zugestimmt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hermann Otto Solms