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Hermann Otto Solms
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Frage von Jörn S. •

Frage an Hermann Otto Solms von Jörn S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Solms,

bitte erklären Sie uns Wählern Ihr Verhalten und das Verhalten der Bundesregierung bei den Themen "Transparenz bei Nebeneinkünften" und "Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC)".

1. Warum blockiert die schwarz-gelbe Regierung neue Regelungen zur Tranzparenz bei Nebeneinkünften?

Ihr persönliches Kommentar in dieser Sache ist "dass es ausdrücklich erwünscht ist, dass Abgeordnete ihre Berufe neben dem Mandat ausübten und nicht lauter Berufspolitiker Politik machen", (Zitat Spiegel-Online, 18.10.2012). Was hat das mit der Sache zu tun? Nebentätigkeiten sind in Ordnung, aber wir Wähler wollen genau wissen wieviel Geld ein Politiker von wem bekommt. Politiker sind in erster Linie gewählte Interessenvertreter des Volkes und nicht Vertreter bestimmter Firmen. Wer nichts zu verbergen hat, sollte kein Problem haben seine Nebeneinkünfte offenzulegen. Also - weg mit dem Stufenmodell! Wir fordern die Nebeneinkünfte auf Euro und Cent offenzulegen!

2. Warum weigert sich die schwarz-gelbe Regierung seit Jahren die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) zu ratifizieren?

Peinlicher geht es nun wirklich nicht. Insgesamt 162 Staaten haben die UN-Konvention inzwischen ratifiziert. Deutschland aber weigert sich beharrlich und steht damit in einer Reihe mit Syrien, Saudi-Arabien und Nordkorea. Warum muss jeder kleine Beamte in Deutschland, der Geld gegen Leistung animmt mit einer Gefängnisstrafe rechnen, während Abgeordnete größere Geldsummen straffrei annehmen dürfen? Bitte erklären Sie uns Wählern warum die scharz-gelbe Regierung sich seit Jahren weigert Abgeordnetenbestechung strafbar zu machen. Jeder Politiker, der ein reines Gewissen hat, sollte kein Problem haben die entsprechenden Gesetzesvorlagen (davon gibt es viele, z.B. von der SPD, den Linken, den Grünen,...) zu unterschreiben. Wir fordern, dass die UN-Konvention gegen Korruption endlich ratifiziert und Abgeordnetenbestechung strafbar wird!

Viele Grüße,
Jörn Stewering

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Stewering,

vielen Dank für Ihr Schreiben, auf das ich im Folgenden eingehen werde.

Bei der Offenlegung von Einkünften aus einer Nebentätigkeit ist eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der Abgeordneten zu treffen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zu der seit 2005 geltenden Regelung, gegen die u.a. auch ein Abgeordneter der SPD geklagt hatte, eine betragsgenaue Veröffentlichung nicht für erforderlich gehalten, sondern eine Veröffentlichung in Stufen als angemessenen Ausgleich gebilligt.

Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist für die Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, auch nicht erforderlich. Dafür ist die Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen hinreichend aussagekräftig. Die Rechtsstellungskommission des Deutschen Bundestages hat auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen beschlossen, die Nebeneinkünfte in 10 Stufen zwischen 1.000 € und mehr als 250.000 € abzubilden. Denn richtig ist: Das von SPD und Grünen 2005 eingeführte System aus drei Stufen (1.000-3.500 €, 3.500-7.000 € und mehr als 7.000 €) war nicht aussagekräftig und trägt kaum zur Transparenz bei. Die bürgerlich-liberale Koalition ändert das jetzt.

Eine betragsgenaue Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig. Sie würde vielmehr genau das erreichen, wovor ich in dem von Ihnen zitierten Kommentar gewarnt habe: Das im schlimmsten Fall nur noch Berufspolitiker in den Parlamenten sitzen, die keinen anderen Beruf haben und die um jeden Preis im Parlament bleiben wollen.

Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Denn dadurch wird die Unabhängigkeit der Abgeordneten gestärkt. Die durchschnittliche Zeit der Mitgliedschaft von Abgeordneten im Deutschen Bundestag beträgt nämlich nur zwei Legislaturperioden, also acht Jahre.

Zu Ihrem zweiten Punkt ist zu sagen, dass es wirklich peinlich wäre, wenn wir einen der - teilweise gut klingenden - Gesetzesentwürfe der Opposition umsetzten und dieses Gesetz dann kurz darauf wegen seiner fehlenden juristischen Bestimmtheit vom Bundesverfassungsgericht wieder aufgehoben würde. Es verstößt nach Meinungen vieler Rechtswissenschaftler klar gegen das - für das Strafrecht besonders wichtige - Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes, wenn der Gesetzgeber Handlungen unter Strafe stellt, die er nicht genau definieren kann. Diese Ratifizierung des von Ihnen angesprochenen UNCAC-Abkommens fiel vielen Staaten übrigens deshalb so leicht, weil bei Ihnen nicht derart klar wie bei uns zwischen weisungsgebundenen Beamten und freien Abgeordneten unterschieden wird. Genau diese im Abkommen fehlende wichtige Unterscheidung macht die Ratifizierung für Deutschland so problematisch. Es ist eben leider gerade nicht so einfach, wie sie denken ("jeder kleine Beamte"). Der Beamte, ob "groß" oder "klein", hat einen Pflichtenkatalog, nach dem ganz klar bestimmt ist, was er zu tun und zu lassen hat. Der Abgeordnete hingegen übt sein Mandat gemäß Artikel 38 des Grundgesetzes frei und in der Weise aus, wie er es meint, vor dem Wähler rechtfertigen zu können.

Die von der FDP mitgetragene Bundesregierung unternimmt vielfache Anstrengungen zur Bekämpfung von Korruption. Es kommt aus unserer Sicht vor allem auf die konkreten Ergebnisse im Rechtsalltag an. Es haben diverse Staaten die UN-Konvention ratifiziert, denen Deutschland bei den Ergebnissen weit voraus ist. Es ist zu trennen zwischen dem Versprechen der Korruptionsbekämpfung und der nachhaltigen Umsetzung dieses Versprechens. Die Ratifizierung des UNCAC an sich ist ein Leichtes, es kommt jedoch auf die Durchsetzung an. Eine Abkommensunterzeichnung verhindert noch keine Korruption. So lag Deutschland im von Transparency International für 2009 herausgegebenen Index der im Bereich der Politik am wenigsten von Korruption betroffenen Staaten auf Platz 14 und damit in positiver Hinsicht vor 174 anderen Staaten – von denen etliche natürlich UNCAC ratifiziert haben.

Seien Sie versichert, dass die FDP-Bundestagsfraktion sich weiterhin der Debatte um eine rechtsstaatlich und verfassungsrechtlich saubere Lösung der Umsetzung der Antikorruptionskonvention nicht verweigern sondern weiter nach sachgerechten Vorschlägen suchen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hermann Otto Solms