Portrait von Hermann Otto Solms
Hermann Otto Solms
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Hermann Otto Solms zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Stefan N. •

Frage an Hermann Otto Solms von Stefan N. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Dr. Solms,

mit Erschrecken habe ich festgestellt dass die Innenministerkonferenz am 05.06.2009 den Beschluss gefasst hat ein Herstellungs und Verbreitungsverbot für so genannte "Killerspiele" zu fordern.

Ich sehe diesen Beschluss als zweifelhaft an, es sind bereits weitreichende Reglementierungen und Prüfverfahren etabliert und bewährt. Der Vorgang grenzt für mich zum einen an Aktionismus, zum anderen zeigt er klar wie wenig Sachverstand offensichtlich zu dieser Thematik vorherrscht.

Es widerstrebt meiner Weltansicht als liberaler offenkundig wie hier die Selbstbestimmungsrechte mündiger Bürger beschnitten werden sollen. Ich fordere sicherlich nicht eine verrohung der Gesellschaft zu fördern, doch ein solcher Kausalzusammenhang konnte wissenschaftlich bis Dato nicht nachgewiesen werden.

Ich bitte sie zu diesem Sachverhalt Stellung zu nehmen und hoffe auf Ihre Unterstützung auch auf Bundesebene.

Mit freundlichen Grüßen,

Stefan Nette

Portrait von Hermann Otto Solms
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Nette,

vielen Dank für Ihre Frage, die mir von Abgeordnetenwatch übermittelt wurde.

Ich stimme Ihnen völlig zu. Ein Verbot von sogenannten Killerspielen ist auch meines Erachtens der falsche Weg, Gewalt und Amokläufe zu verhindern. Die Jugendlichen müssen stattdessen zu einem verantwortungsvollen Umgang mit solchen Computerspielen erzogen werden. Hier sind wir als Gesellschaft gefragt - Familie, Schule und Politik, Hersteller bzw. Vertreiber von Computerspielen und Filmproduzenten.

Ein Verbot stellt zudem alle Spieler von Computerspielen unter den Generalverdacht, verantwortungslos zu sein und zu Gewalttaten zu neigen. Das ist unverhältnismäßig und nicht gerechtfertigt! Es würde genügen, unsere bestehenden jugendschutzrechtlichen Bestimmungen konsequent umzusetzen. Computerspiele, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, dürfen schon nach geltendem Recht nicht vertrieben werden. Verschärfungen über die geltenden Bestimmungen hinaus sind daher nicht erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Otto Solms