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Hermann Färber
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Frage von Kareen H. •

Warum halten Sie das Amt des Tierschutzbeauftragten für entbehrlich?

Guten Tag, Herr Färber!
Mich interessiert, wie Sie Ihre kürzliche Äußerung (Agrifood.Table berichtete) begründen, das Amt des Tierschutzbeauftragten sei entbehrlich. Die aktuellen Berichte legen aus meiner Sicht nicht nahe, dass auf dem Gebiet des Tierschutzes auf Bundesebene - und erst recht auf EU- und globaler Ebene - nichts mehr zu tun gäbe? Überdies zeigen zahlreiche Umfragen, dass eine überwältigende Mehrheit der Bürger sich nicht weniger, sondern mehr Tierschutz wünscht, wobei jedoch große Uneinigkeit darüber besteht, wie der Tierschutz gestaltet sein soll oder definiert wird. An dem Wunsch der Mehrheit, Tierschutz (immerhin seit vielen Jahren verfassungsmäßiges Staatsziel) stärker zu berücksichtigen, ändert dies jedoch nichts, daher erscheint mir eine Beschneidung personeller Ressourcen und Einflussmöglichkeiten nicht angezeigt?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus.
Freundliche Grüße, Kareen H., FW Niedersachsen

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Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich erkundigen, warum ich das Amt des Bundestierschutzbeauftragten für entbehrlich halte.

Die Bundesregierung hat das Arbeitsverhältnis mit der amtierenden Bundestierschutzbeauftragten im Mai um drei Monate verlängert. Es läuft somit Ende August aus. Des Weiteren war zu vernehmen, dass die Bundesregierung am Amt des Bundestierschutzbeauftragten grundsätzlich festhalten möchte. Wie es mit dem Amt des Bundestierschutzbeauftragten weitergeht und wer es ggf. bekleiden wird, bleibt abzuwarten.

Mit Blick auf die angespannte Haushaltslage und die hohen Kosten ist es aus meiner Sicht richtig, am Ziel des Koalitionsvertrages festzuhalten und bei den zahlreichen Beauftragten und ihren Mitarbeiterstäben eine Reduzierung vorzunehmen.

Mit dem Amt des Bundestierschutzbeauftragten sind keine Exekutivbefugnisse verbunden, um mehr Tierschutz in der Praxis durchzusetzen. Deutschland hat das beste Tierschutzgesetz der Welt. Die Umsetzung des Gesetzes einschließlich der notwendigen Kontrollen ist Aufgabe der Bundesländer.

Im Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat ist eine umfangreiche Fachabteilung mit Tierschutzfragen befasst. Doppelstrukturen mit einem Beauftragten samt Mitarbeiterstab sollten vermieden werden. Tierschutz- und Verbraucherorganisationen, engagierte Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft, Wissenschaft, Medien und Parteien sorgen in unserem Land für eine lebendige Tierschutzdebatte. Diese bietet eine gute Grundlage, den Tierschutz sinnvoll weiterzuentwickeln. Bundesminister Alois Rainer sowie die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben ein offenes Ohr für den Tierschutz.

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Färber

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