(...) Das Bundesverfassungsgericht hat vor einigen Wochen ein richtungweisendes Urteil für das Verhältnis von Gesetzgeber zum öffentlich-rechtlichen Fernsehen gefällt. Dabei hat das Karlsruher Gericht nicht nur festgestellt, dass die Ministerpräsidenten der Bundesländer kein Recht haben, die vorgeschlagene Erhöhung der Rundfunkgebühr zu senken, sondern das Gericht hat auch unmissverständlich klar gemacht, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk staatsfern bleiben muss, finanziell wie inhaltlich. (...)
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