Portrait von Henry Worm
Henry Worm
CDU
56 %
/ 9 Fragen beantwortet
Frage von Sabine V. •

Wie ist Ihr Standpunkt zur Regelaltersrente? Soll diese zukünftig an die Lebenserwartung geknüpft werden, dass die Rente erst nach 67 eintritt?

Sehr geehrter Herr Worm, die Rente mit 67 ist für viele von uns schon ein hoch gestecktes Ziel. Als Personalerin sehe ich zwar, dass in den nächsten 5 Jahren 20 Prozent der Belegschaft aus Altersgründen ausscheidet, ich sehe aber auch, dass sich fast alle bis zur Zielgerade quälen. Die Lebenserwartung ist für jeden Menschen individuell.

Portrait von Henry Worm
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau V.,

eine pauschale Erhöhung des Renteneintrittsalters ist nicht richtig, weil sie außer Acht lässt, wie lange Menschen bereits berufstätig sind. Oft sind es gerade die körperlich fordernden Jobs, bei denen nach einer Ausbildung bereits zeitig in das Berufsleben eingestiegen wurde. Vor diesem Hintergrund ist das Konzept der Lebensarbeitszeit, die erfüllt sein muss, ehe eine Person in Rente gehen kann, besser. So könnte der Handwerker oder die Krankenschwester deutlich eher in Rente gehen, als jemand, der ggf. länger studiert und danach einen Bürojob ergriffen hat.

Wichtig ist: Wir müssen auch darüber sprechen, wie die Lebensarbeitszeit früher beginnen kann. Wie lang muss eine Ausbildung (inklusive Studium etc.) dauern, ehe junge Menschen in einen Beruf einsteigen können? Dazu gehört auch die Frage: Was muss Schule leisten und lehren? Wie muss sie auf das Berufsleben vorbereiten? Welche Kompetenzen braucht es tatsächlich?

Ich glaube, hier ist es wichitg, das Konzept des Lebenslangen Lernens in die Arbeitswelt zu integrieren.

Daneben braucht es auch mehr Blick für Prävention und (körperlichen und psychischen) Gesunderhaltung. Denn wenn wir den Arbeitstätigen die Möglichkeit geben, stärker Vorsorge zu betreiben (ggf. teilweise auch innerhalb der Arbeitszeit), dann ist eine längere Lebensarbeitszeit auch schaffbar.

Wenn in den unterschiedlichsten Bereichen stets von der Notwendigkeit einer Angleichung gesetzlicher Grundlagen an EU-Recht gesprochen wird, dann sollte dies durchaus auch für das Rentenrecht gelten.

Nachvollziehbar ist es für mich jedenfalls nicht, dass der Bürger in Deutschland im EU-Vergleich das höchste Renteneintrittsalter hat, im Vergleich zur Rentenhöhe aber nicht wirklich einen Spitzenplatz einnimmt.

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Henry Worm
Henry Worm
CDU