
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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Henning Otte/Blume
(...) in Deutschland ist der Kauf und der Verkauf der Stimme eines Abgeordneten für eine Wahl oder Abstimmung bereits seit 1994 nach § 108e StGB strafbar. Eine Verschärfung dieses geltenden Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung hätte gewählte Abgeordnete allerdings mit weisungsgebundenen Beamten gleichgesetzt. Die Arbeit von Abgeordneten unterscheidet sich jedoch ganz erheblich von der Beamtentätigkeit. (...)
(...) zu Ihrer Frage möchte ich vorab eines klarstellen: ich habe am 8. November gegen einen populistischen Antrag der SPD-Fraktion gestimmt, nicht gegen die Offenlegung von Nebeneinkünften. (...)
(...) Dies darf jedoch nicht unter Aufgabe seiner Bürgerrechte geschehen. Das geltende Stufenmodell wurde gerade deshalb gewählt, weil zwischen den Grundrechten der Abgeordneten und dem berechtigten öffentlichen Interesse an der Veröffentlichung von Nebeneinkünften der Abgeordneten abzuwägen war. (...)
(...) Ich halte es für richtig, dass wir eine "Parlamentsarmee" haben, also der Deutsche Bundestag über die Entsendung von Soldatinnen und Soldaten in den Einsatz entscheidet. (...)