(...) Mit der Einführung einer Infrastrukturgesellschaft werden die Bundesautobahnen in unmittelbare Bundesverwaltung übernommen. Das bedeutet aber weder eine Privatisierung unserer Autobahnen, noch der neuen Infrastrukturgesellschaft. Die neue Infrastrukturgesellschaft verbleibt in der Rechtsform einer GmbH vollständig im Eigentum des Bundes. (...)
(...) Dazu kommt eine sich aus dem Demokratieprinzip ergebende Überwachungspflicht. Diese setzt eine ununterbrochene Verantwortungs- und Kontrollkette voraus, die zwischen jedem einzelnen Beamten bis zum Parlament bestehen muss. (...)
(...) zum Entwurf des Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus aus der letzten Wahlperiode des Deutschen Bundestages sowie zum beschlossenen Gesetz: (...)

