Helmut Geuking
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FAMILIEN-PARTEI
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Frage von Andrea K. •

Frage an Helmut Geuking von Andrea K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Frau Dorita König erhielt im ersten Wahlgang für Platz 2 der Europawahlliste die meisten Stimmen (allerdings nicht die absolute Mehrheit). Das ist unstrittig. Nach der Satzung und Geschäftsordnung der Familienpartei war sie damals also im ersten Wahlgang gewählt.
In einer zusätzlichen Stichwahl vorlor die auf Platz 2 für die EU-Parlamentswahl gewählte Kandidatin diesen Platz zu Gunsten Ihres Sohnes, Herrn Nils Geuking.

Weil es unter Ihrer Verantwortung geschah, Bundesvorsitzender Geuking, frage ich:
Entspricht das Ihrer Vorstellung einer demokratischen Bewerberaufstellung?
Warum hat die Familienpartei zusätzlich eine Stichwahl angesetzt? War diese Rochade satzungsgemäß?

Zur Dokumentation verweise ich auf das Zeugnis
https://alexanderdilger.wordpress.com/2019/04/09/parteien-sind-bei-wahlen-nicht-an-ihre-satzungen-gebunden/
Prof. Dr. Alexander Dilger war zum Zeitpunkt (16. Juni1918) Teilnehmer an der Wahlversammlung.

Da zur Familie natürlich auch Frauen gehören, könnte man sich auch fragen, ob die Partei mit der bereits mehrheitlich gewählten Dame nicht paritätisch besser besetzt wäre. Zumal Frauen speziell in dem Programm der ‚Familie‘eine eher untergeordnete Rolle spielen.

Allerdings sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Verstöße allein gegen das Satzungsrecht einer Partei wahlrechtlich ohne Bedeutung. (Bundesverfassungsgericht, Beschl. v. 20.10.1993, Aktenzeichen 2 BvC 2/91, Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung Band 89, Seite 243, Randnummer 48 (bei Juris-Abruf)).

Helmut Geuking
Antwort von
FAMILIEN-PARTEI

Sehr geehrte Frau Andrea Konorza,

es ist falsch wenn Sie schreiben „ Nach der Satzung und Geschäftsordnung der Familienpartei war sie damals also im ersten Wahlgang  gewählt.“ Richtig hingegen ist:

Für den Listenplatz 2 kandidierten fünf Personen. Da im ersten Wahlgang keiner der Kandidaten eine Absolute Mehrheit erreichte, erfolgte Satzungsgemäß (§29 Abs.6) eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen. Das waren dann Frau D. K. und mein Sohn N. G.. Unsere Mitglieder hielten offensichtlich Frau D. K. für nicht geeignet und wählten N. G., der sich seit seinen 16. Lebensjahr durch aktive Vorstandsarbeit auszeichnete. Seine bisherigen Leistungen, Kompetenzen und Fähigkeiten sind unbestritten.  

Zum besseren Verständnis:
„Bundessatzung §29 Abs. 6 Familien-Partei Deutschlands (6) Treten für eine einfach zu besetzende Position mehrere Kandidaten an, ist der mit den meisten Stimmen gewählt, wenn mehr Stimmen als die Hälfte der gemäß Absatz (1) zuberücksichtigenden Stimmzetteln auf Ihn entfallen. Erreicht er diese Mehrheit nicht, erfolgt eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen nach Absatz (5)“

Sich an die Satzung zu halten und nach demokratischen Grundprinzipien zu wählen entspricht selbstverständlich meiner Vorstellung einer demokratischen Bewerberaufstellung. Die Stichwahl ist Satzungsgemäß so vorgeschrieben. Die Mitglieder haben durch freie, geheime und schriftliche Wahl ihre Entscheidung getroffen.  

Nur mal so am Rande, was wäre das für ein Demokratieverständnis einen jungen fähigen Menschen die Kandidatur zu verweigern, weil sein Vater zufällig Bundesvorsitzender ist und als Spitzenkandidat gewählt wurde. 

Ihre Frage, „ob die Partei mit der bereits mehrheitlich gewählten Dame nicht paritätisch besser besetzt wäre.“ 

Antworte ich wie folgt: Diese Dame wurde nicht mehrheitlich gewählt, und nachdem was wir heute wissen – NEIN! 

Dazu sollten Sie auch wissen, dass diese Dame erst 5 Monate vor dem Parteitag unserer Partei beigetreten ist. Sie gehört/e zu den Vertrauten um einen Herrn Prof. Dr. A. D., auf den Sie sich bei Ihren Fragen berufen. Dieser Mann glänzte nach unserer Auffassung bisher nur im Internet mit offensichtlich diffusen Ideen und Veröffentlichungen, die anscheinend auch mal  völlig aus den Zusammenhang gerissen sind. Er und Frau König wurden aus unserer Partei ausgeschlossen. Ich versichere Ihnen, dass hat durchaus seine guten Gründe. Dem entsprang offensichtlich auch Ihre Behauptung, dass Frauen bei uns im Programm eine eher untergeordnete Rolle, spielen. Diese Behauptung empfinden wir als eine Frechheit und weise ich entschieden zurück. Übrigens, der Frauenanteil in unserer Partei liegt bei mehr als 50% und spricht doch diesbezüglich eine sehr deutliche Sprache!