(...) 2 AbgG zum Jahresbeginn um 2 % erhöht und damit der Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungsausgaben aller privaten Haushalte im vorvergangenen Kalenderjahr angepasst. Diese Erhöhung rechtfertigt sich dadurch, dass die Aufwandspauschale nicht die privaten Lebenshaltungskosten der Abgeordneten deckt sondern ausschließlich die Kosten, die in Ausübung des Mandats entstehen. (...)
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