Hella Dunger-Löper
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Frage von Johannes H. •

Frage an Hella Dunger-Löper von Johannes H. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrte Frau Dunger-Löper,

vielen Dank für Ihre Antwort zu meinen Fragen, doch leider kann ich - aus der Praxis heraus - den Inhalt nicht bestätigen. Es mag sein, dass die Novelierung der BauOBLN als "herausragendes Projekt der Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung" gedacht war und "zeitliche und bürokratische Hemmnisse für das Bauen aus dem Weg" räumen sollte, vielfach ist dieses Ziel leider nicht erreicht worden - zumindest bisher. Zum Thema Formulare habe ich bereits ausgeführt, weitere Punkte sind z. B. das "Abschieben" von wesentlichen Bestandteilen der BauO in den Bereich der Ausführungsvorschriften. Viele dieser Ausführungsvorschriften sind in Berlin nicht einmal in Kraft gesetzt - z. B. die Versammlungsstätten- oder die Verkaufsstättenverordnung - oder widersprechen sich inhaltlich. Dass die meisten Gebäude heute einer Mischnutzung unterliegen, ist unbestritten. Jedoch ist gerade in diesem Bereich nicht geklärt, welche Auflagen nun gelten. Und expliziet hier entsteht der von mir angemerkte extreme Abstimmungsbedarf mit den Genehmigungsbehörden. Jedoch kann man sich diese Abstimmungen per se sparen, da sie rechtunverbindlich - durch Aufgabe der Schlußpunkttheorie - sind. Nur durch ständiges dokumentieren der Abstimmungsprozesse ist ein halbwegs rechtssicheres Verfahren zu garantieren. Wo bleibt also die Beseitigung von zeitlichen und bürokratischen Hemmnissen? Viele weitere Beispiele sind möglich, sprengen aber den Rahmen dieses Forums. Dass die Mitarbeiter geschult wurden, ist bekannt. Jedoch hat sich "das Denken" nach neuer BauOBLN noch nicht durchgesetzt. Auch hieraus resultieren wiederum Zeitverzüge im Genehmigungsverfahren. Allein schon die Klärung, welcher Gebäudeklasse ein Bauvorhaben zuzuordnen ist, stellt viele Mitarbeiter vor fast unlösbare Probleme. Diese Klärung ist jedoch wesentlich, hat sie doch verfahrenssteuernde Wirkung. Sie sehen, Ihre Antworten überzeugen nicht bzw. werden von der Praxis widerlegt.
JH

Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Heyne,
Sie haben mir zwar keine Frage gestellt, trotzdem möchte ich Ihnen eine kurze Replik übersenden:
Sicherlich müssen sich alle von der neuen Bauordnung Betroffenen, noch auf die neuen Regelungen einstellen. Auch in anderen Bundesländern, die vergleichbare Vorschriften einführten, war der Beratungs- und Klärungsbedarf anfangs groß, hat sich jedoch in der Zwischenzeit gelegt. Vergleichbares gilt für Berlin.
Die von Ihnen vermissten Folgevorschriften zur BauO Bln sind zum großen Teil bereits veröffentlicht. Unter http://www2.senstadt.verwalt-berlin.de/service/gesetzestexte/de/bauen.shtml können sie die notwendigen Regelungen downloaden. Berlin hat sich aber auch entschieden, neue bauordnungsrechtliche Vorschriften nur zu erlassen, soweit dies für die Beurteilung von Vorhaben unbedingt erforderlich ist. Bezüglich der von Ihnen angesprochenen Regelungen über Verkaufs- und Versammlungsstätten sehe ich kein Erfordernis berlinspezifische Regelungen einzuführen, weil bereits die Bauministerkonferenz, zur Beurteilung einschlägiger Vorhaben, Mustervorschriften erlassen hat. In Berlin sind alle Bauaufsichtsämter angehalten, diese Regelungen der Beurteilung der Sonderbauten zugrundezulegen. Der oben genannte Link ermöglicht auch den Zugriff auf diese Vorschriften. Die Einordnung von Gebäuden in die Gebäudeklassen der BauO Bln hat nur in Enzelfällen und nur im Zusammenhang mit dem Begriff der Nutzungseinheit zu Problemen geführt. Die Senatsbauverwaltung sucht alle Bezirke auf, um den dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Rede und Antwort zu Einzelfragen des Bauordnungsrechts zu stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Hella Dunger-Löper