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Helge Lindh
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Frage von Sven H. •

Im Schnitt über 6 Monate Wartezeit auf einen Psychotherapieplatz und jetzt werden psychotherapeutische Leistungen gekürzt. Wie setzen Sie sich gegen diese Entscheidung ein?

Sehr geehrter Herr Lindh,

schon jetzt sorgen nicht hinnehmbare Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz für Betroffene zu massivem Leid. Zum 1.4.26 sollen auch noch die Leistungen gekürzt werden, was diesen Missstand noch verschärfen wird. Der zugrundeliegende Einsparungsgedanke wurde dabei leider nicht zu Ende gedacht. Geringe Einsparungen im ambulanten Bereich stehen hier hohen gesellschaftlichen Kosten durch lange Ausfallzeiten bis hin zur Erwerbsunfähigkeit/Frühverrentung entgegen. Je länger Erkrankungen unbehandelt bleiben, desto höher die Wahrscheinlichkeit einer Verschlechterung und Chronifizierung. Je schwerer die Erkrankung, desto wahrscheinlicher werden wiederholte und teure Krankenhausbehandlungen. Die beschlossene Kürzung setzt ein falsches, menschenverachtendes Signal. Ich bitte Sie daher sich für die Stärkung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung einzusetzen.

https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/psychotherapeuten-verguetung-honorar-kuerzung-100.html

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr H.,

 

vielen Dank für Ihre ausführliche und eindringliche Schilderung und Ihre klaren Kritik an der aktuellen Entscheidung zur Anpassung der psychotherapeutischen Honorare. Ich kann Ihren Unmut und Ihre Sorge sehr gut nachvollziehen – gerade vor dem Hintergrund der ohnehin angespannten Versorgungslage im Bereich der psychischen Gesundheit.

 

Seien Sie versichert, dass meine Fraktion und ich dieses Thema sehr ernst nehmen. Für uns ist klar, dass eine solche Entwicklung kein gutes Signal ist – weder für die Therapeut*innen noch für die Patient*innen, die auf eine verlässliche Versorgung angewiesen sind.

 

Geben Sie mir zunächst die Gelegenheit, den Hintergrund dieser Entscheidung kurz einzuordnen.

 

Entscheidungen zu Fragen des Leistungsumfanges und dazugehörigen Vergütungen für Leistungen werden in Deutschland in der Selbstverwaltung gefällt. Während der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen bzw. das Verfahren für das Zustandekommen von Entscheidungen regeln, sind es hier der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) für die Krankenkassenseite und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) für die Leistungserbringer, die die Honorarhöhen in der Versorgung selbstständig aushandeln. 

 

Der Gesetzgeber delegiert diese und andere Entscheidungen zum Leistungsumfang und zur Vergütung aus gutem Grund an diejenigen, die für die konkrete Versorgung und deren Umsetzung unmittelbar Verantwortung tragen. Denn nur hier ist die notwendige Expertise und Datengrundlage für diese Entscheidungen vorhanden. 

 

Der GKV-SV und KBV bilden gemeinsam den paritätisch besetzten Bewertungsausschuss. (Vgl. § 87 SGB V) Die KBV als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt dabei die Vergütungsinteressen von niedergelassenen Ärzten einschließlich der Psychotherapeuten wahr. Können GKV-SV und KBV keine Einigung in Vergütungsfragen erzielen, wird als Schlichtungsmechanismus der Erweiterte Bewertungsausschuss einberufen. Dabei wird der Bewertungsausschuss um einen unparteiischen Vorsitzenden und zwei weitere unparteiische Mitglieder erweitert, die dann einen möglichst ausgleichenden und objektiven Beschluss herbeiführen sollen. 

 

Die Kontrolle über das Verfahren der dort getroffenen Entscheidungen obliegt wiederum der Bundesregierung. Das heißt konkret, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) darüber wacht, ob die getroffenen Entscheidungen den Vorgaben des Gesetzgebers auch entsprechen. Diese sogenannte Rechtsaufsicht beschränkt sich bereits dem Namen nach auf eine Kontrolle der Anwendung des geltenden Rechts. Die Prüfung muss von einer inhaltlichen Fachaufsicht unterschieden werden, was konkret bedeutet, dass das BMG die inhaltliche Zweckmäßigkeit von Beschlüssen nicht prüfen oder bewerten kann, da sie in der originären Verantwortung der Akteure der Selbstverwaltung liegt. 

 

GKV-SV und KBV sind gesetzlich verpflichtet die Honorarhöhen in der psychotherapeutischen Versorgung jährlich und damit regelhaft zu überprüfen und ggf. auf Grundlage aktueller Daten anzupassen. Im vorliegenden Fall konnten sich die Selbstverwaltungspartner über die Höhe der zukünftigen Psychotherapeutenhonorare nicht einigen und kam es zu einem Schlichtungsspruch des Erweiterten Bewertungsausschusses, der nunmehr eine Absenkung der Honorare vorsieht. Die Kontrahenten haben in Folge des Schlichtungsspruches unterschiedliche Sichtweisen auf die konkrete Entscheidung, auf die ich an dieser Stelle gern hinweisen möchte. 

 

Beiden Parteien steht nun auch eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidung offen. Die KBV hat diesen Weg bereits angekündigt. 

 

Unabhängig von diesem festgelegten Verfahren ist es wichtig die geschilderten Auswirkungen ernst zu nehmen. Ihre Hinweise zu steigenden Kosten, zur realen Arbeitsbelastung in den Praxen und zu den bereits heute bestehenden Versorgungsengpässen decken sich mit vielen Rückmeldungen, die uns aktuell erreichen. Vor diesem Hintergrund haben wir Bundesministerin Nina Warken aufgefordert darzulegen, welche Auswirkungen die Entscheidung möglicherweise auf die Versorgung haben kann. Des Weiteren hat meine Fraktion das Bundesministerium für Gesundheit aufgefordert darzulegen, wie es den Beschluss prüft und ob und welche Maßnahmen ergriffen werden, wenn festgestellt wird, dass der Beschluss negative Auswirkungen auf die Versorgung haben kann. 

 

Gerade im Bereich der psychischen Gesundheit ist eine stabile, flächendeckende und gut erreichbare Versorgung von zentraler Bedeutung. Lange Wartezeiten und steigende Bedarfe zeigen deutlich, dass wir hier nicht über Überversorgung, sondern über strukturelle Engpässe sprechen. Vor diesem Hintergrund ist jede Entscheidung, die die wirtschaftliche Grundlage ambulanter Praxen weiter unter Druck setzt, besonders kritisch zu bewerten.

 

Der Kontext der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherungen muss hier selbstverständlich berücksichtigt werden. Jedoch ist es für meine Fraktion und mich klar, dass Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV weder zu Lasten der Patient*innen fallen dürfen noch, dass sich der Zugang zur Versorgung verschlechtert. Deshalb erwarten wir von Bundesministerin Warken zeitnah Vorschläge für eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen, die strukturell ansetzen und die Versorgung insgesamt sichern und nicht zu Lasten der Patientinnen und Patienten gehen.

 

Im aktuellen Koalitionsvertrag haben wir uns ausdrücklich darauf verständigt, die Versorgung im Bereich der psychischen Gesundheit zu stärken und den Zugang zu Therapie zu verbessern. Dieses Ziel bleibt für uns weiterhin maßgeblich. Wir werden die Antworten und Vorschläge des Ministeriums, die wir zeitnah erwarten, aufmerksam prüfen und uns dafür einsetzen, dass die psychotherapeutische Versorgung langfristig gesichert bleibt.

 

Sehr geehrter Herr H., ich danke Ihnen nochmals ausdrücklich für Ihre engagierte und konkrete Frage/Rückmeldung. 

 

Herzlichst

Helge Lindh, MdB

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