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Heinz Schmitt
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Frage von Stephan F. •

Frage an Heinz Schmitt von Stephan F. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Lieber Herr Schmitt,

ich habe heute wiedermal die absurden Folgen der Änderung des Urheberrechtsgesetzes in der Bildung zu spüren bekommen und wüsste gern, ob es Bestrebungen gibt, das zu ändern:
Konkret geht es um die Ausleihe von Zeitschriften, die durch besagte Änderungen quasi in die Steinzeit zurückverstzt wurden. Es kann doch nicht sein, dass Forschung und Bildung derart behindert werden. So bekam ich bei der Bestellanfrage diesen Hinweis der Bibliothek:
Die von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderungen im Urheberrechtsgesetz führen ab dem 01.01.2008 zu einer wesentlichen Einschränkung der Lieferbedingungen im bibliothekarischen Fernleihverkehr. Da § 53a UrhG die Voraussetzungen für die Lieferungen elektronischer Dokumente nur unbestimmt regelt, müssen die am Fernleihverkehr teilnehmenden Bibliotheken zunächst auf die elektronische Auslieferung verzichten. Aus diesem Grund wird es bis auf Weiteres von bestellten Aufsätzen nur noch Kopien als Papierausdruck in den Bibliotheken geben.
Technischer Hinweis: aufgrund der Einführung des Papier- und Postversands muss mit einer Verzögerung bei den Lieferzeiten gerechnet werden. Die damit verbundenen Nachteile bedauern wir sehr und bitten um Verständnis.

Gruß
Stephan Färber

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Färber,

vielen Dank für Ihren kurzen „Erfahrungsbericht“ zu den Auswirkungen des neuen § 53a im Urheberrechtsgesetz. Als Bildungspolitiker kann ich mir gut vorstellen, wie ärgerlich es ist, wenn die eigene wissenschaftliche Arbeit ruhen muss, weil man auf einen wichtigen Aufsatz wartet. Für die verlängerten Wartezeiten würde ich aber nicht alleine das neue Urheberrecht verantwortlich machen.

Die Änderung des Urheberrechts war notwendig, um den neuen technischen Möglichkeiten von Multi-Media gerecht zu werden. Das Gesetz erlaubt öffentlichen Bibliotheken erstmals, Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken herzustellen und diese auch auf elektronischem Wege zu versenden. Grundsätzlich ist das für die Studentinnen und Studenten eine erhebliche Verbesserung. Allerdings müssen wir auch das geistige Eigentum der Autoren und Verlage schützen. Sie müssen eine Möglichkeit haben, ihre Produkte zu vermarkten. Deshalb dürfen Bibliotheken Kopien per Mail nur dann versenden, wenn der Verlag das entsprechende Werk selbst nicht Online anbietet.

Dabei war für mich und meine Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion im Bildungsausschuss von Anfang an wichtig, dass Bildung und Wissenschaft durch diese Einschränkung nicht behindert werden. Deshalb haben wir uns dafür eingesetzt, diese Regelung möglichst nutzerfreundlich und praktikabel zu gestalten. So muss das Online-Angebot eines Artikels für Bibliotheken und Laien leicht auffindbar sein. Und die Verlage dürfen Ihre Online-Artikel nur zu angemessenen Preisen anbieten. Ist das nicht der Fall, können öffentliche Bibliotheken Kopien eines Werkes (trotz Angebot der Verlage) elektronisch versenden.

Ich mache keinen Hehl daraus, dass ich mir für Bildung, Wissenschaft und Forschung noch mehr Freiheit gewünscht hatte. Soweit ich weiß, sehen das auch meine Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion so. Wir wollen ein Urheberrecht, das gezielt auf die Bedürfnisse und Belange von Bildung, Wissenschaft und Forschung eingeht. Derzeit stehen wir aber erst am Anfang und wir freuen uns über jede Unterstützung.

Ich hoffe, dass sich die Wartezeiten für Ihre Ausleihen bald wieder normalisieren und wünsche Ihnen bei Ihren weiteren Studien viel Erfolg.

Gerne biete ich Ihnen weiterhin den Austausch und meine Möglichkeiten an, falls Sie weitere Anliegen zur Bundespolitik haben

Mit freundlichen Grüßen
Heinz Schmitt