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Heinz Schmitt
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Frage von Bernhard M. •

Frage an Heinz Schmitt von Bernhard M. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Schmitt, mit der Änderung der Steuergesetzgebung habe ich als Lehrer meinen häuslichen Arbeitsplatz verloren. Darüber hinaus zahle ich aus meinem privaten Einkommen mehr als ein Monatseinkommen pro Jahr für Sachkosten, Fortbildungen etc. Das Land RLP verweist auf die Entscheidung des Bundestages. Leiden werden mittelfristig die Schüler, denn die Qualität meines Unterrichts wird ohne Schreibtisch und private Bibliothek zwangsläufig leiden. Dies ist nicht in meinem oder im Sinne irgend eines engagierte Kollegen. Wie können Sie uns in dieser Frage weiterhelfen und Unterrichtsqualität aber auch Gleichbehandlung im öffentlichen Dienst sicherstellen (oder zahlen Ihre Angestellten Ihren Toner selbst?). Danke für Ihre Antwort, Ihr B. Meffert

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Sehr geehrter Herr Meffert,

vielen Dank für Ihre Anfrage. In Ihren Zeilen sprechen Sie sich gegen die neuen Regelungen bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit von häuslichen Arbeitszimmern aus.

Diese wurden mit dem sogenannten „Steueränderungsgesetz 2007“ geändert.
Dieses Gesetz ist am 1. Januar 2007 in Kraft getreten.
Seit dem können Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer nur noch dann von der Steuer abgezogen werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt.
Die Regelungen der Aufwendungen für Arbeitsmittel (wie z.B. die von Ihnen genannten Schreibtische und Fachliteratur) haben sich nicht geändert. Diese können auch weiterhin steuerlich geltend gemacht werden. Diese Vorteile bleiben Ihnen also erhalten.

Mit den Änderungen hat große Koalition einen steuerpolitischen Weg fortgesetzt, der bereits von der rot-grünen Regierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder begonnen wurde: Einzelne Steuervergünstigungen - im Prinzip staatliche Subventionen - werden abgeschafft. Dafür soll der allgemeine Steuersatz niedrig gehalten werden. Das Steuerrecht wird dadurch einfacher und gerechter.

Konkret bedeutet das, das „Steueränderungsgesetz 2007“ steht im unmittelbaren Zusammenhang mit „Großen Steuerreform“ Jahres 2002, mit der private Haushalte und Unternehmen in Milliardenhöhe entlastet wurden. Beispielsweise sparte eine Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuerndem Jahreseinkommen von 50.000 Euro im Jahr 2004 rund 800 Euro an Steuern.

Ich kann verstehen, dass dieser Zusammenhang leicht zu übersehen ist, weil die Änderungen - übrigens zum Vorteil der Steuerzahler - zeitlich versetzt in Kraft getreten sind. Dennoch möchte ich Sie gerne bitten, auch dies in Ihre Überlegungen mit einzubeziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Heinz Schmitt