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Heinz Schmitt
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Frage von Wolfgang V. •

Frage an Heinz Schmitt von Wolfgang V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schmitt,

mit Interesse habe ich zur Kenntnis genommen, daß Sie bei der Abstimmung gestern abend für die Einführung einer Sperr-Infrastruktur in Deutschland gestimmt haben. In diesem Zusammenhang habe ich mehrere Fragen an Sie, insbes. auch aufgrund Ihrer Mitgliedschaft im Ausschuß für Technikfolgenabschätzung.

1) Haben Sie aus Fraktionszwang oder "persönlicher Überzeugung" zugestimmt?
2) Falls aus Fraktionszwang: Sind Sie nicht überzeugt, daß die Einführung von Maßnahmen, die auch nur im entferntesten zur Zensur genutzt werden können, eine Aufhebung des Fraktionszwanges rechtfertigen - oder eine "eigenständigen" Bruch durch den Abgeordneten nach Art.38.1 GG? Beim Gesetz bzgl. Patientenverfügung war das meineswissens so.
3) Was waren Ihre Gründe, die Meinung (fast) aller Fachleute und der erfolgreichsten e-Petition nicht zu beachten und das Gesetz unbedingt noch vor der Sommerpause zu verabschieden?
4) Wenn das BKA schon aufgrund des "Dienstweges" z.T. Löschzeiten von mehr als 3 Wochen angibt, wie soll sichergestellt werden, daß ungerechtfertigt auf der Liste gelandete Websites schnell (im Internet bedeutet das: weniger als 24h) wieder von der Liste genommen werden, bzw. wer zahlt ansonsten Schadensersatz?
5) Wie wird sichergestellt, daß nicht eine andere Regierung unter anderen Voraussetzungen diese eingeführte Infrastruktur mißbraucht?

Mit besorgten Grüßen,
W. Voos

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Voos,

viele Dank für Ihre Fragen zu Maßnahmen gegen die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet. Die letzten Tage waren bei mir sehr ausgefüllt. Deshalb komme ich leider erst jetzt dazu, Ihnen zu antworten. Dafür bitte ich um Nachsicht.

Die wichtigsten Regelungen gegen die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet und meine grundsätzliche Haltung dazu habe ich auf diesem Forum ja schon darlegt. (Lesen Sie bitte meine Antwort vom 3. Juli 2009 an Herrn Benjamin Koppe). Deshalb werde ich meine Antworten an Sie aus arbeitsökonomischen Gründen möglichst kurz fassen:

Zu 1.: Aus persönlicher Überzeugung darüber, dass wir etwas gegen die Verbreitung von Kinderpornografie auch im Internet tun müssen!

Zu 2.: Artikel 38 GG ist mir bekannt. Erst kürzlich habe ich auf diesem Forum dazu einige Anmerkungen gemacht (s. meine Antwort vom 10. Juni an Herrn Christan Wisser).

Zu 3.: Ich kenne die Meinung der Fachleute und die e-Petition gegen eine Internetsperre. Deren Bedenken haben wir zum Teil aufgegriffen und im beschlossenen Gesetz berücksichtigt.

Zu 4.: Über die Aufnahme einer Internet-Seite auf die Sperr-Liste
entscheidet das BKA. Es dürfen nur Seiten auf die Liste aufgenommen werden, die Kinderpornographie nach § 184b des Strafgesetzbuchs enthalten. Die Kriterien für das Sperren sind also eindeutig. Weiterhin haben Internet-Nutzer die Möglichkeit, das BKA auf unberechtigte Sperrungen aufmerksam zu machen. Mit der „STOPP-Meldung“ wird ein entsprechender Hinweis mit Kontaktmöglichkeiten zum BKA erscheinen. Sollte es dennoch zu Streitigkeiten über die Aufnahme in die Sperrliste kommen, müssen - wie üblich - die Gerichte entscheiden.

Zu 5.: Damit so etwas grundsätzlich nicht passieren kann, haben wir den Rechtsstaat mit Gewaltenteilung und unabhängigen Gerichten. Im Übrigen sind die nun beschlossenen Regelungen befristet und treten am 31. Dezember 2012 automatisch außer Kraft. Damit ist gesichert, dass über eine eventuelle Nachfolgeregelung neu beraten werden muss. Ob und wie die eingeführten Maßnahmen gewirkt haben, wird dann eine große Rolle spielen.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen beantworten. Bei Rückfragen bin ich gerne weiterhin Ihr Ansprechpartner. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Viele Grüße nach Annweiler
Heinz Schmitt