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Heinz-Joachim Barchmann
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Frage von Udo S. •

Frage an Heinz-Joachim Barchmann von Udo S. bezüglich Umwelt

Warum unterstützen Sie die großen Konzerne mit Ihrer Enthaltung zum Fracking. Enthaltung ist gleich Zustimmung, meine Erwartung den Wähler zu vertreten vermisse ich, wurden Sie von Industrie gewählt?. Den eigenen Lebensraum zerstören, nur um den den Benefit einiger Wenige zu mehren. Für mich ist das Verrat an meiner Wahlstimme. Der Letzte....

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schmidt,

welche Enthaltung zum Fracking meinen Sie? Bisher fand keine Abstimmung des Deutschen Bundestages zu diesem Thema statt.

Nach geltendem Recht ist Fracking zur Erdgasgewinnung in Deutschland derzeit erlaubt. Dabei wird nicht zwischen „konventionellem“ und „unkonventionellem“ Fracking differenziert. Das so genannte konventionelle Fracking erfolgt in Sandstein in größerer Tiefe als 3000 Meter unter der Erdoberfläche und damit unterhalb der Grundwasservorkommen. Unkonventionelles Fracking ist die Förderung von Gas aus Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein. Dies ist in der Regel oberhalb von 3000 Metern Tiefe und somit näher am Grundwasser zu finden. Für die Gasförderung aus diesen Gesteinen (weniger porös als Sandstein) muss Druck mittels Frackflüssigkeiten erzeugt werden, die umwelttoxische (umweltgiftige) Stoffe enthalten.

Mit dem von Umwelt- und Wirtschaftsministerium vorgelegten Regelungspaket soll das geändert werden. Die vorliegenden Gesetzentwürfe nehmen nun also endlich das in Angriff, was die schwarz-gelbe Vorgängerregierung nicht geschafft hat. Sie sind daher ein längst überfälliger und wichtiger Schritt.

Oberstes Ziel muss es dabei sein, die Umwelt und die Gesundheit der Menschen bestmöglich zu schützen. Für die SPD ist klar, dass der Schutz des Trinkwassers absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen genießen muss. Unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken ist derzeit nicht verantwortbar. Ob unkonventionelles Fracking überhaupt eine Option in einiger Zeit sein kann, muss auch an Hand von wissenschaftlich begleiteten Probebohrungen sorgfältig und transparent geprüft werden.

Im Rahmen der Gespräche mit der Union und bei den Anhörungen im Deutschen Bundestag hat sich gezeigt, dass es notwendig ist, sich für die Klärung zentraler Fragen noch etwas mehr Zeit zu nehmen. Es gilt der Grundsatz: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Fracking ist eine Risikotechnologie, die wir nicht einer Expertenkommission und dem Ermessen von Landesbehörden überlassen dürfen. Das letzte Wort muss der Deutsche Bundestag haben.

Die Anzahl der vorgesehenen Probebohrungen muss auf das wissenschaftlich Notwendige begrenzt werden. Gemäß dem Koalitionsvertrag müssen die Länder im Rahmen der Probebohrungen beteiligt werden. In diesen Punkten gibt es noch Klärungsbedarf zwischen den Koalitionsfraktionen.

Der Ball liegt jetzt bei der CDU/CSU, damit wir ein Gesetz bekommen, das dem Schutz des Menschen, der Natur und des Trinkwassers vollumfänglich gerecht wird.

Mit freundlichen Grüßen

Achim Barchmann, MdB