(...) Die Diät erhalten die Abgeordneten brutto, sie ist somit einkommensteuerpflichtig. Die Steuerpflicht für Abgeordnetenbezüge ist unter § 22 des Einkommenssteuergesetzes geregelt, Freibeträge werden dabei nicht gewährt. Neben Steuern zahle ich natürlich auch Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. (...)
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