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Heiko Schmelzle
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Frage von Rolf G. •

Frage an Heiko Schmelzle von Rolf G.

Sehr geehrter Herr Schmelzle !
Warum sprechen Sie sich nicht eindeutig und klar für ein Frackingverbot aus, obwohl diese Fördermethode Risikoreich ist und das Trinkwasser ungeniessbar machen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Greeven

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Greeven,

Ihre Nachricht zum Thema Erdgasförderung und Anwendung der Fracking-Technologie habe ich erhalten.

Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gilt, dass es beim Schutz der Gesundheit der Menschen, der Umwelt und des Trinkwassers keine Kompromisse geben darf. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD stellt daher zum Einsatz der Fracking-Technologie klar, dass der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit absoluten Vorrang hat. Mit dem am 24. Juni 2016 im Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzespaket haben wir dies umgesetzt. Folgende Grundsätze sind jetzt klar festgeschrieben:

- Unkonventionelles Fracking wird in Deutschland unbefristet verboten. Zur Aufhebung des Verbots ist ein Beschluss des Deutschen Bundestages nötig, der sich 2021 wieder mit dem Thema befasst. Möglich sind lediglich maximal vier wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen, die unter strengsten Umweltanforderungen erfolgen und von den jeweiligen Ländern genehmigt werden müssen. Wo, wann und ob Erprobungsmaßnahmen überhaupt stattfinden, ist derzeit offen.

- Beim seit vielen Jahrzehnten in Deutschland angewandten konventionellen Fracking in tiefen geologischen Formationen wird der Rechtsrahmen erheblich verschärft. In einer Vielzahl von Gebieten ist Fracking künftig vollständig ausgeschlossen.

- Wir haben festgelegt, dass umwelttoxische Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten nicht zum Einsatz kommen dürfen.

Zur Sicherstellung dieser Vorgaben haben wir umfassende Änderungen unter anderem am Wasserhaushaltsgesetz, dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Bundesberggesetz beschlossen, die zu einer massiven Verschärfung der Anforderungen für den Einsatz der Fracking-Technologie führen.

- Fracking jeglicher Art wird in sensiblen Gebieten wie Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie an Seen und Talsperren zur Trinkwassergewinnung vollständig verboten. Brunnen, aus denen Wasser zur Verwendung in Lebensmittel gewonnen wird, werden ebenfalls in die Ausschlussgebiete einbezogen.

- Die Länder können darüber hinaus an weiteren sensiblen Trinkwasserentnahmestellen Verbote erlassen, zum Beispiel zum Schutz von privaten Mineral- und Brauereibrunnen und Heilquellen.

- In Nationalparks und Naturschutzgebieten wird die Errichtung von Anlagen zum Einsatz der Fracking-Technologie untersagt.

- Vorranggebiete für die künftige Gewinnung von Trinkwasser können von den Ländern über die Raumordnung als Ausschlussgebiete festgelegt werden.

- Für jede Form von Fracking wird künftig eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung mit umfassender Bürgerbeteiligung verpflichtend eingeführt.

- Die Wasserbehörden werden künftig ein Vetorecht bei den Genehmigungen haben.

- Fracking-Gemische dürfen künftig keine giftigen Stoffe enthalten, zudem müssen die eingesetzten Stoffe umfassend offengelegt werden.

- Das Verpressen von Lagerstättenwasser wird künftig grundsätzlich verboten sein. Ausnahmen sollen nur in den Fällen möglich sein, bei denen der sichere Einschluss in druckabgesenkte kohlenwasserstoffhaltige Gesteinsformationen gewährleistet ist. Verpresst werden darf das Lagerstättenwasser also nur in solche geologischen Formationen und Tiefen, aus denen es gefördert wurde. Zudem wird bei der Verpressung der Stand der Technik gefordert, also die beste zum Zeitpunkt verfügbare Technik. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird auch hier Pflicht sein.

- Verschärft wird auch das Bergschadensrecht. So wird die Beweislast für mögliche Bergschäden auch bei der Erdgas- und Erdölförderung sowie bei Kavernenspeichern den Unternehmen auferlegt.

- Zwischen Fracking zur Erdgas- oder Erdölförderung wird nicht unterschieden. Es gelten künftig die gleichen strengen Anforderungen.

Damit haben wir nach intensiven und langwierigen Verhandlungen die dem Parlament vom Bundesumwelt- und vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Gesetzentwürfe noch einmal deutlich verschärft. Die jetzt beschlossenen Regelungen stellen aus meiner Sicht eine Verbesserung zur bisherigen Rechtslage dar und sichern Umwelt- und Gesundheitsschutz gleichermaßen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort dargestellt zu haben, dass ich mir die Zustimmung zu dem Gesetz nicht leicht gemacht habe. Ohne eine Neuregelung wäre aus meiner Sicht ein deutlich höheres Risiko eingegangen worden.

Mit freundlichem Gruß

Heiko Schmelzle MdB