(...) Die Verbreitung von WLAN-Hotspots in Deutschland ist im internationalen Vergleich bisher noch relativ gering. (...) Der Entwurf sieht vor, dass in Zukunft Anbieter, die WLAN aufgrund einer geschäftsmäßigen Tätigkeit oder als öffentliche Einrichtung zur Verfügung stellen möchten, nur dann nicht als Störer haften, wenn sie zumutbare Maßnahmen ergriffen haben, um eine Rechtsverletzung durch Dritte zu verhindern. (...)
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