(...) Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass die Handwerksordnung (HwO) nicht in jedem Fall einen Meisterbrief als Voraussetzung für die selbständige Ausübung eines Handwerks verlangt. So besteht für Handwerker ohne Meisterbrief zum Beispiel die Möglichkeit, eine Ausübungsberechtigung nach § 7 b HwO oder eine Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO zu beantragen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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