
(...) Während Pensionäre maximal 71,75 Prozent ihres letzten Einkommens erhalten, bemisst sich die Rente aus dem Einkommen während der gesamten Berufstätigkeit. Das Bundesverfassungsgericht hat zudem zu Recht festgestellt, dass es sich bei den Pensionen um eine Alters-Vollversicherung handelt. Anders als bei den Renten gibt es bei Beamten keine zweite Säule der Alterssicherung. (...)