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Hartfrid Wolff
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Frage von Frank D. •

Frage an Hartfrid Wolff von Frank D. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Hartfrid Wolff

Also ich bin da auf ein Problem gestoßen. Ich habe geheiratet. Sicherlich etwas schönes. Was aber passiert wenn man heiratet. Da lieben sich nicht nur zwei Menschen, nein sie ziehen auch noch zusammen um zusammen zu leben und da fängt das Problem an. Was wird dann überflüssig? Natürlich ein Telefonanschluss. Aber was musste ich nun feststellen? Den kann man in so einem Fall nicht Kündigen. Das hat der Gesetzgeber irgendwie übersehen so einen Fall. Wenn mein Telefonanschluss auch bei der Telekom wäre, dann wäre die Telekom so kulant und würde den überflüssig gewordenen Telefonanschluss stilllegen. Da ich nun aber die Marktwirtschaft nutze, wofür ihre Partei ja steht und bei einem Konkurrenzunternehmen meinen Anschluss habe bezahlen wir nun ca 500€ für nichts! Eichfach so weil die Politik nicht in der Lage ist hier für Klarheit zu sorgen. Wann gedenken Sie nun diesen Missstand abzuschaffen, das man für eine Leistung bezahlen muss die man nicht mehr in Anspruch nehmen kann? Da der Telefonanschluss in einer Mietwohnung war, haben wir Ihn bei Auszug sperren lassen, damit er nicht missbraucht werden kann, sogar das hat die Telekom mit einer saftigen Gebühr in Rechnung gestellt. Finden Sie das in Ordnung?

Mfg Frank Danz

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Danz,

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 23. Juli 2011.

Ich verstehe Ihren Ärger, jedoch glaube ich nicht, dass der Gesetzgeber hier eine Lücke übersehen hat.

Sie haben mit Ihrem Telefonunternehmen einen Vertrag über eine bestimmte Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen und haben deshalb keinen Anspruch, den Vertrag vorzeitig zu beenden. Dabei spielt auch der Grund den Sie anführen keine Rolle. Ebenso hat auch das Unternehmen kein Recht, Ihren Vertrag vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zu beenden, wenn Sie keine Vertragsverletzungen begehen.

Wenn Sie einen Vertrag über einen längerfristigen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung abschließen, tragen Sie selbst grundsätzlich das Risiko, diese aufgrund einer Veränderung Ihrer persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können. Dementsprechend stellt ein Umzug, etwa aus beruflichen oder familiären Gründen, prinzipiell keinen wichtigen Grund für eine Kündigung dar. Dies wurde zuletzt durch den Bundesgerichtshof in einem Urteil bestätigt.

Zudem ist wahrscheinlich die vergleichsweise lange Laufzeit Ihres Telefonvertrags Ihre wirtschaftliche "Gegenleistung" für einen niedrigen monatlichen Grundpreis.
Vertragsfreiheit, Vertragstreue und die freie Wahl der Vertragspartner sind für unsere Marktwirtschaft wesentliche Kriterien, deshalb sehe ich hier keine Möglichkeit für gesetzgeberisches Handeln.

Mit freundlichen Grüßen
Hartfrid Wolff