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Harald Weinberg
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Frage von Arne S. •

Frage an Harald Weinberg von Arne S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Weinberg,

der Gesetzentwurf zur Masernimpfpflicht sieht vor (Änderung des Infektionsschutzgesetzes §20 Absatz 8), dass die Impfpflicht auch dann besteht, wenn zur Erlangung von Impfschutz gegen Masern ausschließlich Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung stehen, die auch Impf- stoffkomponenten gegen andere Krankheiten enthalten. Aktuell ist in Deutschland kein Einzelimpfstoff gegen masern auf dem Markt!

Können Sie mir erklären warum Eltern auf diesem Wege dazu gezwungen werden sollen Ihre Kinder zusätzlich zu den Masern gegen Mumps und Röteln zu impfen und wie dies mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist?

Wie kann es sein, dass eine Masernimpfpflicht eingeführt werden soll, ohne Maserneinzelimpfstoff?

Ich freue mich auf Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen,

A. S.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Derzeit ist in der Tat kein Einzelimpfstoff gegen Masern auf dem Markt.
Ihre Frage ist deshalb wohl eher an den Verfasser des Gesetzentwurfes, also das Ministerium für Gesundheit zu richten bzw. an diejenigen, die den Zwang zur Impfung einführen wollen.

Die Gesundheitspolitiker meiner Fraktion DIE LINKE. halten das jedenfalls auch für bedenklich, der Bundesrat übrigens ebenso.
Hier die Positionierung unserer Fraktion zum Thema, an der sich seit 2015 nichts geändert hat. https://www.linksfraktion.de/themen/positionspapiere/detail/impfen-foerdern-nicht-erzwingen/

Mit freundlichem Gruß
Harald Weinberg MdB