(...) Es geht um Nothilfe, die dem Schutz von Leib und Leben der Flüchtlinge dient. Dies ist übrigens auch keine Abkehr von den politischen Grundsätzen der Bundesregierung, sondern eine gründlich abgewogene Einzelfallentscheidung. Den tausenden Flüchtlingen in Syrien und im Nordirak ist nicht geholfen, wenn sie trotz Nahrungsmittelhilfe und medizinischer Versorgung durch heranrückende Mordkommandos weiter akut mit dem Tod bedroht werden. (...)
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