Gilt das Wahlkreisprinzip auch für unbeantwortete Anfragen?
Sehr geehrter Herr Durz,
Sie verweisen bei Anfragen außerhalb Ihres Wahlkreises regelmäßig auf das Wahlkreisprinzip und die jeweils zuständigen Abgeordneten.
Wie stellen Sie gleichzeitig sicher, dass Anfragen aus Ihrem eigenen Wahlkreis verlässlich und zeitnah beantwortet werden?
Gibt es dafür interne Kriterien oder Fristen, an denen sich Bürgerinnen und Bürger orientieren können?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort ausstehend von Hansjörg Durz CSU
