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Hans-Ulrich Krüger
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Frage von Norbert W. •

Frage an Hans-Ulrich Krüger von Norbert W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Herr Dr. Krüger,

andere Menschen und ich finden, dass Direkte Demokratie unsere repräsentative Demokratie repräsentativer macht.

Zu diesem Thema möchte ich Ihnen gerne folgende Fragen stellen, die sich auf Direkte Demokratie auf Bundesebene beziehen:

1. Sind Sie für die Einführung bundesweiter Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide?

2. Sind Sie für die Einführung von zwingenden Referenden bei Grundgesetz­änderungen?

3. Sind Sie für die Einführung von zwingenden Referenden bei der Übertragung von Hoheitsrechten an die Europäische Union?

4. Sind Sie für die Einführung von fakultativen Referenden auf Bundesebene?

Auf Ihre Antwórten freue ich mich.

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Wagner

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wagner,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de zum Thema „Direkte Demokratie“.

Ich möchte Ihre Fragen zusammenfassend wie folgt beantworten:

Die SPD und ich wollen Volksinitiativen, Volksbegehren, Volksentscheide und Referenden auf Bundesebene ermöglichen.

Ein erster Schritt ist bereits getan: Die SPD Bundestagsfraktion hat am 14. Juni 2013 zwei Gesetzentwürfe zur direkten Demokratie in den Bundestag eingebracht. Es geht dabei um einen Gesetzentwurf zur Ergänzung des Grundgesetzes um Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid und Referendum (Drucksache 17/13873) sowie um einen Gesetzentwurf über Abstimmungen des Bundesvolkes (Drucksache 17/13874).

Unser Wunsch ist es, dass der Wille der Bevölkerung nach stärkerer Beteiligung auch gesetzlich umgesetzt wird. Es reicht nicht mehr aus, dass das Grundgesetz außer zur Neugliederung des Bundesgebietes und zur Ablösung des Grundgesetzes keine Volksabstimmung kennt.
Wir schlagen daher vor, das Grundgesetz zu ergänzen und zu ändern, um die Einführung der unmittelbaren Bürgerbeteiligung durch Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid und Referendum auch auf Bundesebene zu ermöglichen.

Hierzu empfehlen wir einen neuen Art. 78 GG mit „Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid, Referendum“ zu überschreiben. Der bisherige Art. 78 GG soll dann ein neuer Art. 77 Abs. 5 GG werden.
Nach dem neuen Art. 78 GG sollen 100.000 Abstimmungsberechtigte das Recht haben, den Bundestag mit einer Gesetzesvorlage oder einem anderen bestimmten Gegenstand der politischen Willensbildung zu befassen (Volksinitiative).

Kommt hiernach nach sechs Monaten das vorgeschlagene Bundesgesetz nicht zustande oder fasst der Bundestag keinen anderen entsprechenden Beschluss, so findet auf Antrag der „Vertrauenspersonen“ ein Volksbegehren statt, wenn innerhalb von weiteren sechs Monaten mindestens eine Million Abstimmungsberechtigte unterzeichnen.

Entspricht nun der Bundestag dem Volksbegehren innerhalb von sechs Monaten nicht, findet innerhalb weiterer sechs Monate ein Volksentscheid statt. Eine Million Abstimmungsberechtigte sollen das Recht erhalten, ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz dem Volksentscheid zu unterwerfen.

Sehr geehrter Herr Wagner, auch wenn vielleicht nicht alle Ihre Fragen beantwortet sind, so glaube ich, dass wir mit den vorgeschlagenen Gesetzentwürfen bereits eine gute Basis für mehr Demokratie durch Bürgerbeteiligungen vorgestellt haben. Die zukünftige Diskussion wird zeigen, ob auch andere Parteien bereit sind „mehr Demokratie zu wagen“.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Krüger