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Hans-Ulrich Krüger
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Frage von Juergen V. •

Frage an Hans-Ulrich Krüger von Juergen V. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Krüger,

bezüglich der Zwischenergebnisse des Cum-Ex Untersuchungsausschuss deren Vorsitzender sie sind habe ich Fragen an Sie. Das Ausschussmitglied Pitterle in der jungen Welt vom 27.09.16 berichtet, dass für dieses Resort ein Experte für Investmentsteuerrecht als BMF-Mitarbeiter zwischen 2004 und tätig war. Ab 2009 ließ er sich beurlauben, um gleichzeitig für den Bundesverband deutscher Banken (BdB) um für dies während der Hochphase der Steuerdeals zu arbeiten. Welche Konsequenzen hat dieses Ergebnis der Ermittlungen des UA? Begründung ist bei externer Beratung immer, dass die Ministerien erweiterte Informationen für ihre Arbeiten benötigen. In diesem Fall ist dem Staat ein Schaden von bis zu 10 Milliarden Euro durch die Praxis der Cum und Ex Geschäfte entstanden. Über 10 Jahre haben drei Finanzminister bis vor kurzem diese Geschäfte nicht unterbunden. Warum nicht? Es wird in dem Bericht der jungen Welt auch erwähnt, dass der Experte für Investmentsteuerrecht die Banken vor Einstellen dieser Geschäfte im Finanzministerium und staatsanwaltlichen Ermittlungen gewarnt hätte. Entspricht dies den Ergebnissen des UA? Wenn ja hat dies Einfluss auf den weiteren Einsatz von externen Beratern in Ministerien? Hier ist dem Staat ein deutlicher Schaden entstanden. Wird Schadensersatz in Erwägung gezogen? Zudem hat die Glaubwürdigkeit der Arbeit in den Ministerien gelitten. Wie wird der Untersuchungsausschusse mit diesen skandalösen Erkenntnissen umgehen?

Mit bestem Dank für die Beantwortung und freundlichem Gruß
J. Vanselow

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Vanselow,

vielen Dank für Ihr Anfrage über „abgeordnetenwatch.de“

Ich beziehe mich auf meine Antwort an Sie vom 08.07.2016 und darf Ihnen nunmehr folgendes mitteilen:

Der Deutsche Bundestag hat mit Beschluss vom 19. Februar 2016 den 4. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode mit der Untersuchung von Gestaltungsmodellen der Cum/Ex-Geschäfte mit Leerverkäufen um den Dividendenstichtag beauftragt, die auf eine mehrfache Erstattung beziehungsweise Anrechnung von Kapitalertragsteuer gerichtet waren, obwohl die Steuer nur einmal bezahlt wurde. Insbesondere sollen die Ursachen der Entstehung dieser Cum/Ex-Geschäfte und ihre Entwicklung untersucht und geklärt werden, ob und wenn ja, wann - rechtzeitig - geeignete Gegenmaßnahmen von Stellen des Bundes ergriffen wurden, ob diese ausreichten und wer gegebenenfalls jeweils die Verantwortung in diesem Zusammenhang trug.

Ich kann Ihnen versichern, dass der Ausschuss alles ihm Mögliche tun und in die Wege leiten wird, um diesem Untersuchungsauftrag und den Erwartungen, die auch von engagierten Bürgerinnen und Bürgern wie Ihnen in ihn gesetzt werden, gerecht zu werden.

Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass ich – als Vorsitzender des Untersuchungsausschusses - eine Bewertung der bisherigen Zeugenaussagen zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiter vornehmen kann, da die die Beweisaufnahme noch nicht abgeschlossen ist. Eine ausführliche Bewertung wird dann in einem Abschlussbericht, der als Bundestagsdrucksache im Sommer 2017 veröffentlicht wird, vorgenommen. Insofern verweise ich auch noch einmal auf meine Antwort vom 8. Juli dieses Jahres.

Weitere Informationen über den Fortgang der Untersuchung und aktuelle Hinweise, insbesondere die Beweisbeschlüsse, die aktuellen Tagesordnungen sowie Berichte zu den Sitzungen zur Beweisaufnahme, werden auf der Homepage des Deutschen Bundestages im Internet (Bereiche Ausschüsse) veröffentlicht. Zudem besteht auch die Möglichkeit, als Besucher an den öffentlichen Sitzungen des Ausschusses zur Beweisaufnahme teilzunehmen und den Fortgang der Untersuchungen selbst zu verfolgen. Informationen hierzu können Sie ebenfalls den Seiten des Deutschen Bundestages im Internet entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Krüger