(...) Auch mit diesem Zusatz gilt der Personalausweis jedoch nicht als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, sondern nur als deren "widerlegbare Vermutung". Schließlich kann die Staatsangehörigkeit infolge der Beantragung oder Erteilung einer ausländischen Staatsangehörigkeit verloren gehen, der PA jedoch - aufgrund Nichtwissens der Behörden - möglicherweise weiter geführt oder gar neu ausgestellt worden sein. (...)
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