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Hans-Peter Uhl
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Frage von Thomas H. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Thomas H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr.Uhl,

mich würde interessieren, wie Sie sich zur Ampelkennzeichnung von Lebensmittel (Vorschlag von Foodwatch) und zur Einführung der Gentechnik positionieren.

Wie sehen Sie in der Landwirtschaft die derzeit bestehende Mindestabstandsregelung von 150 Metern, bzw. 300 Metern zu biologisch Anbauflächen und deren Umgehung durch private Absprachen? Untersuchungen zufolge hat z.B. MON810 von Monsanto übrigens eine Pollenflugbandbreite je nach Einflußbedingungen bis deutlich über einem Kilometer!

Wie stehen Sie zum Nichtraucherschutz in Bayern und für welche konkrete gesetzliche Regelung plädieren Sie (die derzeitige oder Alternativmodell).

Für Ihre Antwort und der damit verbundenen Mühe bedanke ich mich im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Hilbert

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Hilbert,

für Ihre Fragen herzlichen Dank.

1. Verbraucherinformation: Die CDU/CSU-Fraktion will die Verbraucherinformation beim Einkauf von Lebensmitteln stärken durch plakative Kennzeichnung auf den Verpackungsvorderseiten, insbesondere durch Angabe der Gesamtkalorien. Wir unterstützen daher den Vorschlag des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde, die so genannten "Großen Vier", also Energie, Eiweiß, Fett und Kohlenhydrate – bezogen auf eine festgelegte Einheit - übersichtlich auf Verpackungen anzugeben. Eine Ampelkennzeichnung wird von den Ernährungs- und Verbraucherschutzfachleuten meiner Fraktion jedoch abgelehnt, da dies die Gefahr birgt, dass Lebensmittel in "gute" und "schlechte" unterteilt werden. In der Tat erscheint es mir nicht sinnvoll, Lebensmittel moralisch zu bewerten. Entscheidend ist doch, für jedes Lebensmittel mit Hilfe neutraler Information das richtige Maß zu finden.

2. GVO-Abstandsflächen: Die gewählten Abstände – bei Mais 150 m zu konventionellen und 300 m zu ökologischen Nachbarfeldern – beruhen auf den aktuellen Forschungsergebnissen zu Auskreuzungsdistanzen und enthalten obendrein einen Sicherheitszuschlag. Daneben sind zahlreiche weitere Vorschriften zur guten fachlichen Praxis vorgesehen, die den Umgang mit GVO bei Ernte, Transport und Lagerung regeln. Diese Regeln sollen verhindern, dass ein Landwirt in seinem Erntegut GVO vorfindet, obwohl er dies nicht will. Dies ist keine Frage der Sicherheit der angebauten GVO, denn sicher und zugelassen müssen diese ohnehin sein. Da es bei diesen Regeln nicht um die Sicherheit für Mensch und Umwelt, sondern um den wirtschaftlichen Schutz des Nachbarn geht, sieht der Gesetzentwurf auch die Möglichkeit vor, dass der Nachbar auf diesen Schutz verzichten kann. Dies ist allerdings an strenge Voraussetzungen geknüpft. So muss dem Nachbarn rechtzeitig der Anbau von GVO angezeigt werden und er muss über die Rechtsfolgen eines Verzichts auf die Abstandsregelungen informiert werden. Gleichzeitig darf ein Verzicht des Nachbarn nicht zu einer Gefährdung von Dritten führen und der Verzicht muss ins Standortregister eingetragen werden. Durch diese strengen Voraussetzungen ist sichergestellt, dass nur gegenüber solchen Nachbarn die Mindestabstände unterschritten werden dürfen, die kein wirtschaftliches Interesse an der GVO-Freiheit ihrer Produkte haben, beispielsweise weil sie ihre Ernte einer Biogasanlage zuführen.

3. Nichtraucherschutz: Ich hätte den in Bayern beschlossenen Weg zum Nichtraucherschutz nicht gewählt. Wahlrecht für kleine Kneipen und die Erlaubnis für abgetrennte Raucherräume in großen gastronomischen Betrieben hätten es wegen mir (Nichtraucher) auch getan. Ich respektiere jedoch den Weg, den die CSU-Landtagsfraktion eingeschlagen hat, und finde, dass es auch für Raucher wichtigere Themen geben sollte.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Uhl