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Hans-Peter Friedrich
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Frage von Bernd R. •

Frage an Hans-Peter Friedrich von Bernd R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. iur. Friedrich,

Sie hatten am 17.09.2013- Grundrechts- Fragen des Herrn Nordmeyer als "außerordentlich interessant" bezeichnet und angekündigt, Sie würden diese Sache in Ihrer "Eigenschaft als Bundestagsabgeordneter bei nächster Gelegenheit mit den fachlich zuständigen Experten des Bundesjustizministeriums und des Bundesfamilienministeriums erörtern wollen, dann aber -auch auf Nachfragen vom 25.12.2014 und 12.05.2018- nicht mehr geantwortet (1, 2).
Nun bekam ich kürzlich mit, dass inzwischen (im Herbst 2016) der § 163 a FamFG eingeführt worden ist, der die Vernehmung des Kindes als Zeuge oder als Beteiligter verbietet (3).
Meine Frage:
Hat die Einführung der neuen Vorschrift im FamFG etwas mit dem Engagement des Herrn Nordmeyer und Ihrem so veranlassten Einsatz bei den Ministerien zu tun?
Falls das nicht der Fall sein sollte: Wer hat Ihres Wissens die Gesetzesänderung initiiert?
Ich bitte höflichst um vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung.

Mit freundlichen Grüßen
B. R.
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.

1) https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/hans-peter-friedrich/question/2014-12-25/253670
2) https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/hans-peter-friedrich/question/2018-05-12/298639
3) https://dejure.org/gesetze/FamFG/163a.html

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