Portrait von Hans-Peter Friedrich
Hans-Peter Friedrich
CSU
20 %
/ 15 Fragen beantwortet
Frage von Matthias M. •

Frage an Hans-Peter Friedrich von Matthias M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,
recht vielen Dank für die Antwort vom 07.11.2013, ( http://www.abgeordnetenwatch.de/hans_peter_friedrich-778-78111--f409548.html#q409548 ) in welcher ich leider nur den Hinweis auf die Landesgesetzgebung, mit den Verweis zu einer Petition finden kann.

Auch wenn die angesprochenen Probleme überwiegend Ländersachen sind, freue ich mich, Ihre prinzipielle Position zur Erbringung von Unterstützerunterschriften und zu einem Vorwahlprozesses, wie ihn Prof. Patzelt angesprochen hat, zu erfahren.

Herr Gysi und Herr Gabriel haben sich dazu bereits einmal in AW erklärt.
Siehe zu Herrn Dr. Gysi hier:
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_gregor_gysi-778-78153--f409006.html#q409006
Und für Herrn Gabriel hier:
http://www.abgeordnetenwatch.de/sigmar_gabriel-778-78116--f409538.html#q409538

Meine Ergänzungsfrage:
1. Ist es politisch zu verantworten, dass in Deutschland derartig unterschiedliche Normen zur Erbringung von Unterstützerunterschriften rechtsgültig sind?
2. Sollten die unterschiedlichen Normen und Verfahrensweisen verfassungsrechtlich überprüft werden?

Portrait von Hans-Peter Friedrich
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Malok,

das auf 200 Unterstützungsunterschriften abgesenkte Quorum nach § 20 Abs. 2 und Abs. 3 Bundeswahlgesetz für Wahlkreisbewerber hat das Bundesverfassungsgericht für die Wahlen zum Deutschen Bundestag ausdrücklich als verfassungskonform bestätigt. Das Unterschriftenquorum dient dem Nachweis der Ernsthaftigkeit der Bewerbung und dem Ausscheiden nicht ernsthaft gemeinter oder von vornherein aussichtsloser Kreiswahlvorschläge.

Kreiswahlvorschläge von Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, bedürfen solcher Unterstützungsvorschriften nicht. Hier reicht grundsätzlich die Unterschrift durch den Vorstand des jeweiligen Landesverbandes.

Für diese Differenzierung gibt es gute Gründe: Bei Parteien, die in den vergangenen Jahren durchgehend parlamentarisch repräsentiert waren, kann davon ausgegangen werden, dass die Wahlvorschläge ernst gemeint und nicht von vornherein aussichtslos sind.

Insofern ist eine Differenzierung hinsichtlich der geforderten Unterstützungsvorschriften für Bewerber, die keiner parlamentarisch fest verankerten politischen Partei angehören, sachgerecht, zumal es sich bei 200 Unterstützungsunterschriften um eine eher niedrige Hürde handelt, da in den Bundestagswahlkreisen durchschnittlich rund 250.000 Einwohner leben.

Die Übertragung von offenen Vorwahlen nach dem Vorbild einiger „primaries“ in den USA, bei denen auch nicht-Parteimitglie­der an der Kandidatenauswahl teilnehmen dürfen, auf Deutschland birgt die Gefahr, die Integrationsleistungen der Parteien zu schwächen und die Wirksamkeit des parlamentarischen Systems herabzusetzen. Damit wäre das Recht der - anders als in den Vereinigten Staaten - mitgliedschaftlich organisierten politischen Parteien beschnitten, ihre Kandidaten in eigener Verantwortung selbst bestimmen zu können. Offene Vorwahlen würden deshalb insgesamt zu einer Gefährdung des den Parteien nach Artikel 21 GG erteilten Auftrages führen, da sie den innerparteilichen und organisatorischen Zusammenhalt schwächen und damit die Fähigkeit der Parteien herabsetzen würde, bei der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
Bundesminister des Innern

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Hans-Peter Friedrich
Hans-Peter Friedrich
CSU