Frage an Hans-Peter Friedrich von klaus J. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
sehr geehrter Herr Dr. Friedrich.
ich bin nicht Akdademiker, bin aber langjähring in einer Kommunalverwaltung tätig.
Für Bebauungspläne nach dem Baugesetzbuch gibt es nach Ablauf einer gewissen Frist Rechtssicherheit. (derzeit 1 Jahr).
Wäre es nicht richtig, auch für den Doktograd diese Sicherheit zu schaffen durch eine entsprechende Regelung in den Hochschulgesetzen der Länder oder könnte der Bund nicht eine entsprechende Regelung schaffen.
Die jetzige Vorgehensweise der Hochschulen ist nach meiner Einschätzung eine menschliche Zumutung und unerträglich.

