(...) Hier wird wohl erst das Gerichtsurteil Klarheit bringen. Doch selbst wenn die Rechtsauffassung der BVVG korrekt sein sollte, belegt der Bundesrechnungshof eine Reihe von schlampigen Einzelfällen, in denen die Sorgfalt der BVVG zu kritisieren ist. Hierbei geht es natürlich nicht um so gigantische Summen, wie die kolportierte Summe von einer Mrd. (...)
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