
(...) Bezüglich der von Ihnen angesprochenen Nichteignung von Hauptschülern bin ich folgender Auffassung: Die Hauptschülerinnen und Hauptschüler die sich für den Beruf „Gesundheits- und Krankenpflegerin“ oder zum „Gesundheits- und Krankenpfleger“ bzw. zur „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin“ oder „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“ interessieren, wissen, dass sie einen Beruf ausüben möchten, der an sie besondere Herausforderungen – sowohl psychisch als auch physisch – stellt und dass sie hier jederzeit Höchstleistungen zu erbringen haben. (...)