Frage von Gerold P. • 27.06.2013

Antwort von Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 30.06.2013
(...) Sie haben völlig Recht, die Fürsorgepflicht ist verletzt, wenn die Bundeswehr die Verzugszinsen nicht übernimmt und wenn sie kein zusätzliches Personal zur Verfügung stellt. (...)