
(...) Die Behauptung, daß die EU-Verfassung bzw. der Lissabon die Wiedereinführung der Todesstrafe möglich machen, wird seit der Diskussion über die EU-Verfassung immer wieder aufgestellt. Ich habe dazu mehrfach Stellung genommen und dargestellt, daß die Begründung rechtlich nicht haltbar ist. (...)