Hakan Demir
Antwort 21.04.2024 von Hakan Demir SPD

Nach Artikel 7a Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in der Entwurfsfassung (EGBGB-E) unterliegt die Geschlechtszugehörigkeit einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört. Dies gilt somit für Deutsche wie auch für Staatenlose oder heimatlose Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, sowie für Asylberechtigte oder ausländische Flüchtlinge mit Wohnsitz im Inland.

Hakan Demir
Antwort 11.06.2024 von Hakan Demir SPD

In erster Linie schafft das Selbstbestimmungsgesetz staatliche Diskriminierung ab:

Frage von Rolf P. • 08.01.2024
Taurus Lieferungen an die Ukraine
Hakan Demir
Antwort 25.01.2024 von Hakan Demir SPD

Olaf Scholz hat Anfang Oktober entschieden, vorerst keine Taurus-Marschflugkörper zu liefern. Dahinter steckte die Befürchtung, dass auch russisches Territorium von den Präzisionswaffen mit einer Reichweite von 500 Kilometern getroffen werden könnte.

Hakan Demir
Antwort 18.01.2024 von Hakan Demir SPD

Ehemalige deutsche Staatsangehörige sind Ausländer, für sie gelten die gleichen Regelungen wie auch für andere Ausländer.

Hakan Demir
Antwort 27.06.2024 von Hakan Demir SPD

Ich würde Ihnen also empfehlen, sich in dieser Angelegenheit direkt an Ihre Behörde zu wenden und den Willen zur Einbürgerung ohne Niederlegung der bisherigen Staatsangehörigkeit anzuzeigen.

Hakan Demir
Antwort 08.01.2024 von Hakan Demir SPD

Sonst wird das Gesetz ja auch medial immer aktuell begleitet. Auf meinen Social Media Kanälen informiere ich auch über weitere Entwicklungen.