
Die Verhandlungen konnten noch nicht beendet werden.
©Max Neudert
Die Verhandlungen konnten noch nicht beendet werden.
Wie Sie sagen, zum 1. Januar 2024 werden die Prozesse in Berlin zentralisiert.
Wir sind noch wortwörtlich mitten in den Beratungen, um letzte Punkte zu klären.
In Bezug auf die Fristen wird es nach dem neuen Gesetz so sein, dass man - wenn alle Voraussetzungen wie Sprachkenntnisse, Lebensunterhaltssicherung, Straffreiheit und Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung erfüllt sind - nach 5 Jahren im Rahmen der Anspruchseinbürgerung den deutschen Pass bekommen kann.
Mit der Staatsangehörigkeitsreform werden doppelte Staatsangehörigkeiten ermöglicht - sowohl für Ausländer in Deutschland, als auch für Deutsche im Ausland, die sich einbürgern lassen möchten. Entsprechend ist eine Beibehaltungsgenehmigung - egal für wen - nicht mehr notwendig und wird abgeschafft.
Wer beispielsweise mit einer Niederlassungserlaubnis oder als anerkannter Flüchtling eine Ausbildung absolviert und seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, kann auch eingebürgert werden.