Vollzeit erwerbstätige Personen, die aufgrund eines niedrigen Lohns nicht ausreichend verdienen, um alle Angehörigen mitversorgen zu können, sollten auf keinen Fall von der Einbürgerung ausgeschlossen sein.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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