Hallo Herr Demir, mich würde interessieren, ob es aus ihrer Sicht möglich ist Migration zu steuern?
Sehr geehrter Herr W.,
herzlichen Dank für Ihre sehr grundsätzliche Frage.
Dazu zwei Perspektiven und Erkenntnisse, die meine politische Arbeit leiten:
- Migration ist in ihrer geplanten, vorbereiteten Ausprägung natürlich steuerbar. Etwa drei Prozent der Weltbevölkerung lebt in einem Land, in dem man nicht geboren ist. Staaten steuern dabei ihre Zugangsvoraussetzungen und setzen damit den Rahmen, wie man auf Basis von Qualifikationen, familiären Verbindungen, Sprachkenntnissen oder bereits bestehenden Arbeitsplatzzusagen in das Land kommen kann. Das ist steuerbar, nachvollziehbar. Wichtig dabei: Die Zugangsmöglichkeiten zum deutschen Arbeits- und Ausbildungsmarkt und zum deutschen Hochschulsystem sollten auf fairen, erreichbaren und sozialen Anforderungen basieren. Deshalb halte ich es für richtig, dass wir als SPD im Rahmen der Ampel-Regierung das geltende Einwanderungsrecht so gestaltet haben, dass weiterhin Qualifikationsanforderungen für die Einreise bestehen, dass aber verstärkt Berufserfahrung und im Herkunftsland anerkannte Abschlüsse für die Einreise ausreichen und die oft langwierige und für die konkrete Stelle nicht notwendige Gleichwertigkeitsprüfung eines Abschlusses nicht mehr die Voraussetzung für den Aufenthalt an sich. Gleichzeitig ist es auch richtig, dass mit Mindestgehaltsgrenzen und der Kopplung bestimmter Erleichterungen an Tarifzahlung sichergestellt ist, dass Arbeitsmigration nicht als Instrument für Ausbeutung genutzt wird.
- Begrenzt steuerbar ist dagegen die durch Verfolgung und Vertreibung verursachte Fluchtmigration. Sie ist in ihrer Grundausprägung erst einmal ungesteuert, Menschen fliehen vor Bomben oder der Angst, inhaftiert und gefoltert zu werden. Sie fliehen mit oder ohne ihre Familien. Mit oder ohne genug Geld, um sich an einen sicheren Ort zu bringen und dort selbstbestimmt ein neues Leben aufzubauen. Mit Kontakten und klarem Ziel oder ungeplant und spontan. Selbstverständlich ließe sich auch hier die Flucht „steuern“, durch Zäune und Gewalt – dies ist aber zu Recht illegal nach internationalem Recht, da jede verfolgte Person das Recht auf Schutz genießt und dieser Schutz sich auch darauf erstreckt, nicht in eine gefährliche Situation abgeschoben zu werden. Nach der Aufnahme lässt sich aber natürlich auch Fluchtmigration steuern, durch Aufnahmekapazitäten, Unterstützungsleistungen, Arbeitsmarktchancen. Ein Positivbeispiel ist dabei aus meiner Sicht der Umgang mit den Ukraine-Geflüchteten durch die EU. Erst einmal wurde es den Geflüchteten selbst überlassen, ein Zielland auszuwählen – oft abhängig von persönlichen Kontakten oder Sprachkenntnissen. Bei der Verteilung innerhalb der Länder wurde aber für Menschen, die auf staatlichen Unterbringung angewiesen waren, eine Verteilung durchgeführt, damit möglichst überall menschenwürdige Aufnahmebedingungen herrschen und nicht einzelne Städte oder Gemeinden über die Kapazitätsgrenzen hinaus Menschen aufnehmen, während an anderer Stelle noch Kapazitäten frei wären.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir

