Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 21.04.2024

Gestrichen wurde der im ursprünglichen Entwurf noch vorgesehene § 13 Absatz 5 wegen verfassungsrechtlicher Bedenken. Diese wurden von diversen Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetz im Deutschen Bundestag geäußert und von uns sehr ernst genommen.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 11.06.2024

Natürlich sind Sie nach Personenstandsänderung weiterhin Elternteil Ihres Kindes.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 21.04.2024

Nach Artikel 7a Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in der Entwurfsfassung (EGBGB-E) unterliegt die Geschlechtszugehörigkeit einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört. Dies gilt somit für Deutsche wie auch für Staatenlose oder heimatlose Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, sowie für Asylberechtigte oder ausländische Flüchtlinge mit Wohnsitz im Inland.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 11.06.2024

In erster Linie schafft das Selbstbestimmungsgesetz staatliche Diskriminierung ab:

Frage von Rolf P. • 08.01.2024
Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 25.01.2024

Olaf Scholz hat Anfang Oktober entschieden, vorerst keine Taurus-Marschflugkörper zu liefern. Dahinter steckte die Befürchtung, dass auch russisches Territorium von den Präzisionswaffen mit einer Reichweite von 500 Kilometern getroffen werden könnte.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 18.01.2024

Ehemalige deutsche Staatsangehörige sind Ausländer, für sie gelten die gleichen Regelungen wie auch für andere Ausländer.

Was möchten Sie wissen von:
Hakan Demir
Hakan Demir
SPD
E-Mail-Adresse