Hakan Demir
Antwort 15.03.2024 von Hakan Demir SPD

Nach der Billigung durch den Bundesrat musste - wie bei jedem Gesetz - durch das Bundesamt für Justiz erst die finale, redaktionell bearbeitete Fassung des Gesetzes erstellt werden. Dies hat noch etwas Zeit in Anspruch genommen - verfassungsrechtliche Bedenken oder andere Hinderungsgründe gibt es aber nicht. Die finale, unterschriftsreife Fassung des Gesetzes ist jetzt aber fertiggestellt und die Unterschrift der zuständigen Mitglieder der Bundesregierung sowie durch den Bundespräsidenten wird zeitnah erfolgen.

Hakan Demir
Antwort 04.03.2024 von Hakan Demir SPD

Grundsätzlich gilt die Voraufenthaltszeit, ab dem Zeitpunkt, wo man "rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt" in Deutschland hat. In der Regel ist das der erste auf Dauer angelegte Aufenthaltstitel.

Hakan Demir
Antwort 04.03.2024 von Hakan Demir SPD

Auch ein Freiwilliges Soziales Jahr kann hier sicherlich als ein Aspekt herangezogen werden. Im Gesetz ist das bewusst offengelassen.

Frage von Awais T. • 03.03.2024
Ist 16g Aufenthalt umgesetzt?
Hakan Demir
Antwort 04.03.2024 von Hakan Demir SPD

Ein wichtiger Hinweis noch: wenn Sie aktuell über eine Ausbildungsduldung verfügen, wechselt Ihr Titel nicht automatisch. Den Titel Ausbildungsduldung gibt es für Personen, die mit ihrer Ausbildung den Lebensunterhalt nicht sichern können, weiterhin.

Hakan Demir
Antwort 29.02.2024 von Hakan Demir SPD

Sprachkenntnisse auf dem Niveau C 1 werden für die beschleunigte Einbürgerung nach 3 Jahren notwendig sein. Bei der regulären Anspruchseinbürgerung nach 5 Jahren bleibt es beim Sprachniveau B 1.

Hakan Demir
Antwort 01.03.2024 von Hakan Demir SPD

Zwingend im Ausland leben müssen Sie nicht. Sollte ein Staat (so wie es Deutschland ja ebenfalls in Ausnahmefälle vorsieht) auch Menschen einbürgern, die aktuell nicht in dem Land leben, ist das von deutscher Seite kein Problem.