Drei Jahre Voraufenthaltszeit ist lediglich der Fall, wenn neben sehr guten Deutschkenntnissen (C 1) auch besondere Integrationsleistungen (wie bspw. schulische oder berufliche Leistungen, Ehrenamt) vorgewiesen werden können.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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