Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 22.01.2024

Drei Jahre Voraufenthaltszeit ist lediglich der Fall, wenn neben sehr guten Deutschkenntnissen (C 1) auch besondere Integrationsleistungen (wie bspw. schulische oder berufliche Leistungen, Ehrenamt) vorgewiesen werden können.

Hakan Demir
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SPD
• 22.01.2024

Es freut mich, dass auch Sie als Deutsche im Ausland von unserer Politik profitieren können. Seit Jahren haben wir als SPD uns für die doppelte Staatsangehörigkeit für alle Menschen eingesetzt

Hakan Demir
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SPD
• 22.01.2024

Dennoch: Ich sehe keinen Anlass, dass die Staatsangehörigkeitsreform verfassungswidrig sein sollte.

Hakan Demir
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SPD
• 22.01.2024

Wie überall fehlt auch in der kommunalen Verwaltung Personal, sodass Prozesse nicht so schnell laufen wie sie es sollten.

Hakan Demir
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SPD
• 22.01.2024

Die Staatsangehörigkeitsreform (und damit auch die Ermöglichung der doppelten Staatsbürgerschaft) tritt zu Mitte des Jahres in Kraft. Ein genaues Datum kann ich Ihnen noch nicht mitteilen.

Hakan Demir
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SPD
• 22.01.2024

Ich freue mich sehr, dass wir die historische Reform des Staatsangehörigkeitsrechts am 19.01.2023 im Deutschen Bundestag verabschiedet haben:

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