Hakan Demir
Antwort 19.04.2024 von Hakan Demir SPD

Wie bereits geschrieben und auch auf der Seite des Bundesinnenministeriums nachlesbar, die Staatsangehörigkeitsreform tritt zum 27. Juni 2024 in Kraft

Hakan Demir
Antwort 07.06.2024 von Hakan Demir SPD

Sie können selbstverständlich nachfragen, wie der Stand der Dinge bei Ihrem Einbürgerungsantrag ist. Meistens werden aus Kapazitätsgründen aber keine Zwischenstände mitgeteilt.

Hakan Demir
Antwort 16.04.2024 von Hakan Demir SPD

Die Anträge für die Einbürgerung sind deshalb noch in der "alten" Fassung, weil bis zum 27.06. noch das Gesetz in der aktuellen Fassung gültig ist, die die Mehrstaatigkeit nur in Ausnahmefällen zulässt.

Hakan Demir
Antwort 12.06.2024 von Hakan Demir SPD

ich muss Sie darauf hinweisen, dass wenn Sie eine weitere Staatsangehörigkeit erworben haben (je nachdem welches Land dies ist) und Ihre deutsche nicht abgegeben haben, dies zu Unrecht erfolgt ist und Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit damit eigentlich verlieren.

Hakan Demir
Antwort 16.04.2024 von Hakan Demir SPD

Lange Wartezeiten sind aber natürlich ein Problem, dass die Politik vor Ort angehen muss - denn die Verantwortung für die Umsetzung des Gesetzes liegt bei den zuständigen Ländern und Kommunen.

Hakan Demir
Antwort 17.06.2024 von Hakan Demir SPD

Zu einer möglichen Klage gegen das Gesetz liegen mir keine Informationen vor