
Zum genauen Unterzeichnungsdatum kann ich Ihnen leider noch keine Auskunft geben.
©Max Neudert
Zum genauen Unterzeichnungsdatum kann ich Ihnen leider noch keine Auskunft geben.
Leider lässt sich noch kein Datum benennen. Sobald die Unterzeichnung erfolgt ist, wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht - transparent nachlesbar auf dieser Seite: https://www.recht.bund.de/de/home/home_node.html
Die Mehrstaatigkeit ist auch bei einer Einbürgerung aus dem Ausland heraus möglich.
Leider lässt sich noch kein Datum benennen, eine konkrete Frist, in der der Bundespräsident das Gesetz unterschreiben muss, gibt es nicht. Hier findet Sie eine aus meiner Sicht sehr gute Übersicht zum Inkrafttreten von Gesetzen: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/texte/21/20210716-inkrafttreten-von-gesetzen.html
Sollte Ihr Antrag von der zuständigen Behörde bereits vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes bearbeitet werden, müsste die Behörde die aktuelle Rechtslage anwenden.
Ich spreche mich aber dafür aus, diese Möglichkeit bei erfolgreicher Umsetzung auch auf weitere Gruppen auszuweiten.