Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat.
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©Max Neudert
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat.
Es ist weiterhin geplant, die Staatsangehörigkeitsreform im Sommer umzusetzen. Ab diesem Zeitpunkt wären dann zwei (oder mehrere) Staatsangehörigkeiten möglich, ohne die deutsche zu verlieren.
Meine Kolleg:innen aus der Ampel-Koalition und ich stehen im engen Austausch. Es ist weiterhin geplant, die Staatsangehörigkeitsreform im Sommer umzusetzen.
Konkret zu Ihrer Frage: Ein deutscher Master-Abschluss reicht nicht aus, um eine Einbürgerung zu beantragen. Sie müssen weiterhin alle oben genannten Kriterien erfüllen.
Mit dem Klimaschutzgesetz haben wir dafür gesorgt, dass das Klimaabkommen konkret wird: Es bietet einen wirkungsvollen Kontrollmechanismus zur Erreichung der Klimaziele.
Wir rechnen mit Inkrafttreten des Gesetzes im Sommer diesen Jahres.