Hakan Demir
Antwort 22.05.2023 von Hakan Demir SPD

Nach meiner Rechtsauffassung gilt die Rechtslage bei Entscheidung Ihres Antrags, nicht bei Antragstellung.

Hakan Demir
Antwort 22.05.2023 von Hakan Demir SPD

Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrfachstaatsangehörigkeit in allen Konstellationen ermöglichen.

Hakan Demir
Antwort 22.05.2023 von Hakan Demir SPD

Sobald die Reform im Bundestag beschlossen wurde und in Kraft getreten ist, werden auch die entsprechenden Änderungen auf den Internetseiten der zuständigen Behörden geändert.

Hakan Demir
Antwort 21.05.2023 von Hakan Demir SPD

Voraussichtlich wird die Umsetzung der Staatsangehörigkeitsreform und damit auch Einführung der Mehrfachstaatsangehörigkeit im Herbst erfolgen

Hakan Demir
Antwort 21.05.2023 von Hakan Demir SPD

Damit kann auch die deutsche Staatsbürgerschaft wiedererlangt werden, ohne die neu angenommene Staatsbürgerschaft zu verlieren. Dabei muss aber beachtet werden, dass für ehemalige Deutsche die gleichen Voraussetzungen gelten wie für alle anderen Ausländer:innen auch.