Grundsätzlich ist es möglich, dass auch Minderjährige, denen aktuell nur vorübergehend die Mehrfachstaatsangehörigkeit erlaubt ist, in Zukunft dauerhaft von der Hinnahme der Mehrfachstaatsangehörigkeit profitieren.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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