
Im Juli kommt die Staatsangehörigkeitsreform ins Kabinett, wir behandeln sie dann nach der Sommerpause im Bundestag. Ich gehe davon aus, dass dass Gesetz dann Ende 2023 umgesetzt wird. Dann wäre auch eine doppelte Staatsangehörigkeit möglich.
©Max Neudert
Im Juli kommt die Staatsangehörigkeitsreform ins Kabinett, wir behandeln sie dann nach der Sommerpause im Bundestag. Ich gehe davon aus, dass dass Gesetz dann Ende 2023 umgesetzt wird. Dann wäre auch eine doppelte Staatsangehörigkeit möglich.
Die von Ihnen angesprochene Abschaffung der Sprachanforderungen vor der Einreise ist weiterhin für das Migrationspaket II geplant.
Es gibt bislang nur einen Referentenentwurf, in den noch viele Punkte aus der Ressort- und Verbändebeteiligung eingearbeitet werden.
Der bisherige Fokus auf Menschen, die einen Hochschulabschluss oder eine Berufsausbildung, die mit einer qualifizierten deutschen Ausbildung als gleichwertig anerkannt wurde, war aus meiner Sicht zu eng gesetzt und zu bürokratisch.
Die von Ihnen geschilderten Angelegenheiten betreffen verschiedene Behörden.
Ich stimme Ihnen zu, dass es für das Erlernen der deutschen Sprache vorteilhaft ist, eine Zeit in Deutschland zu verbringen und nicht nur im Heimatland, sondern auch hier einen Sprachkurs zu belegen oder ein Semester oder mehr an einer deutschen Universität zu studieren.